Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14

Wortprotokoll

Zwei Gründe sprechen für Festhalten und damit gegen eine Verknüpfung der beiden Einzelvorlagen: Erstens ist die Verknüpfung verfassungsmässig zwar möglich, aber fragwürdig. Dies geht auch aus einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 10. Dezember 2004 hervor. Zweitens wird uns und dem Volk die Möglichkeit genommen, über zwei verschiedene Geschäfte, die zwar miteinander verknüpft sind, frei zu entscheiden.

Ich möchte klar festhalten, dass ich für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bin. Gleichzeitig aber hege ich grosse Bedenken gegen einen Teil der flankierenden Massnahmen, und zwar nicht grundsätzliche Bedenken - es braucht solche Massnahmen -, aber Bedenken dagegen, wie diese flankierenden Massnahmen ausgestaltet sind. So führen sie zum Beispiel mit diesen gegen 150 Inspektoren, die einen Aufwand von jährlich rund 20 Millionen Franken generieren, mit der ganzen Apparatur, letztlich zu einer teuren Vollzugsbürokratie.

Nun zur Verfassungsmässigkeit: Ich will sie nicht grundsätzlich infrage stellen. In der Botschaft zur Verfassungsreform hat sich der Bundesrat mit der Verknüpfung von Staatsverträgen und kompensatorischen respektive flankierenden Massnahmen befasst. Der Bundesrat hielt dabei in seiner Botschaft vom 12. November 1996 wörtlich Folgendes fest - ich zitiere das aus diesem Gutachten -: "Durch den gleichzeitigen Erlass flankierender und kompensatorischer Massnahmen kann die landesrechtliche Umsetzung ausgewogener und unter Berücksichtigung der verschiedenen innerstaatlichen Interessen erfolgen, was geeignet sein kann, den notwendigen politischen Konsens zu ermöglichen."

Hieraus ersehen Sie, dass es der Bundesrat schon damals für möglich hielt, solche Verknüpfungen zu machen. Das Problem ist jedoch, dass das Parlament auf diese Vorlage des Bundesrates gar nicht erst eintrat und dass später im Rahmen der vom Parlament selbst vorbereiteten Volksrechtsreform deutliche Vorbehalte gegenüber einer so weitgehenden Lösung geäussert wurden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die die Volksrechtsreform gestützt auf eine parlamentarische Initiative vorbereitete, sprach sich klar gegen eine Ermöglichung von solchen Paketlösungen aus. Sie war der Ansicht, dass diese paketweise Vorgehensweise keine differenzierten Stellungnahmen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ermögliche. So kann man eigentlich zum Schluss kommen, dass ein Staatsvertrag tatsächlich gut sein kann, dass aber die Ausführungsgesetzgebung nicht gut ist. Darum soll man auch diese geteilte Meinung einzeln zum Ausdruck bringen können.

Entscheidender ist für mich wie gesagt dieser zweite Aspekt. Als Parlamentarier sehe ich mich um die Möglichkeit gebracht, frei über zwei Einzelvorlagen zu entscheiden. Schwerer wiegt, dass im Falle einer Volksabstimmung das Volk um dieses Recht geprellt würde. Wir sollten das also nicht tun, nur um ein fragwürdiges politisches "Päckli" schnüren zu können. Es riecht bedrohlich nach politischer Mauschelei; diese aber schadet der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie.

Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit, an unserer ursprünglichen Lösung festzuhalten und Nein zum "Päckli" und Nein zur Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Abstimmenden zu sagen.

[PAGE 884]