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Huber Annemarie · 2000-06-20

Huber Annemarie · Bern · 2000-06-20

Wortprotokoll

Ich habe die Aufgabe, zu diesem ganzen Kapitel Stellung zu nehmen.

Wie Herr Bundespräsident Ogi einleitend dargelegt hat, will der Bundesrat einen starken Werk-, Denk- und Schaffensplatz Schweiz und intakte Entfaltungschancen für die kommenden Generationen schaffen. Um dies zu erreichen, hat er folgende politische Schwerpunkte und damit auch Prioritäten gesetzt:

- die Stärkung unseres Bildungs- und Forschungsstandortes;

- die Stärkung des Wettbewerbes in der Schweiz;

- die Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes, einer moderaten Steuerquote und einer ausgewogenen und gerechten Steuer- und Finanzpolitik;

- somit eine längerfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen durch Umsetzung der Strategie "Nachhaltige Entwicklung der Schweiz" mit gezielter Förderung des Wandels zur Informationsgesellschaft;

- schliesslich die Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit und einer bürgernäheren Verwaltung.

Erlauben Sie mir, nur einige ausgewählte Schwerpunkte dieses Kapitels kurz zu umreissen und damit auch die Haltung des Bundesrates zu den entsprechenden Richtlinienmotionen darzulegen.

Zum Bereich Finanzen und Bundeshaushalt und den betreffenden Motionen wird Herr Bundesrat Villiger später [PAGE 766] ausführlich sprechen, weshalb ich hier nicht darauf eingehen möchte. Erlauben Sie mir dazu nur einen Hinweis, vor allem an die Adresse von Herrn Weyeneth: Der Bundesrat hat in seinem Legislaturprogramm die Aufgaben- und die Finanzplanung aufeinander abgestimmt. Dies ist auch der Grund dafür, dass Prioritäten gesetzt werden und nicht alle Anliegen und Forderungen berücksichtigt und schon gar nicht realisiert werden können. Für den Bundesrat spielt ein leistungsfähiges Forschungs- und Bildungssystem eine zentrale Rolle, um die Standortvorteile der Schweiz ausbauen zu können. In dieser Legislaturperiode sind die Modernisierung der Berufsbildung mit dem neuen Berufsbildungsgesetz und die Vernetzung der Hochschullandschaft Schweiz prioritär. Parallel zur Umsetzung der bereits früher beschlossenen Gesetze werden dem Parlament verfassungsrechtliche Grundlagen für eine umfassende und koordinierte schweizerische Hochschulpolitik vorgelegt.

Auf internationaler Ebene schliesslich steht der Abschluss eines Abkommens mit der EU über die Beteiligung der Schweiz an Bildungs- und Jugendprogrammen im Vordergrund. Zur Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz will der Bundesrat mit einer Revision des Kartellgesetzes dessen Wirksamkeit in präventiver Hinsicht erhöhen. Er wird dabei auch die Bemerkungen von Frau Sommaruga berücksichtigen. Verschiedene weitere Massnahmen sollen die Attraktivität der Schweiz für kleinere, rasch wachsende Unternehmen steigern und damit die Innovationskraft unserer Wirtschaft verbessern.

Herrn Speck möchte ich darauf hinweisen, dass für den Bundesrat dabei drei Ansatzpunkte im Vordergrund stehen: erstens die Verringerung der administrativen Belastung im Rahmen des bestehenden Rechtes; zweitens die Vermeidung neuer, unnötiger Belastungen; drittens der Abbau wiederkehrender administrativer Belastungen. In seinem Bericht vom 3. November 1999 über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung hat der Bundesrat bereits dargelegt, dass er ein Inventar und die Evaluation der bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren vornehmen möchte. Er zeigt aber auch auf, welche Massnahmen bereits ergriffen wurden, besonders im Zusammenhang mit der Regulierungsfolgeabschätzung und einem KMU-Verträglichkeitstest.

Schliesslich soll die Agrargesetzgebung im Legislaturprogramm des Bundesrates so weiterentwickelt werden, dass die schweizerische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger wird.

Frau Gadient hat die Regionalpolitik und den Tourismus angesprochen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu einer entsprechenden Richtlinienmotion des Ständerates, die er in Form eines Postulates entgegengenommen hat, festgehalten, dass er den Tourismus weiterhin als strategischen Wirtschaftszweig der Schweiz anerkennt, wie er dies bereits in seinem Bericht von 1996 dargelegt hat. Zu diesem Punkt des Regierungsprogrammes gehört die Richtlinienmotion 00.3209, "Beschäftigungspolitik", die der Bundesrat in Form eines Postulates entgegennehmen will. Der Bundesrat ist Ihrer Kommission dankbar, dass sie seinem Antrag auf Umwandlung in ein Postulat zustimmt. Er erachtet es als Daueraufgabe, die wirtschaftliche und technologische Entwicklung laufend zu beobachten und zu analysieren, deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen zu beurteilen und gegebenenfalls Massnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu erarbeiten. Er wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und die Schwerpunkte seiner Aktivitäten den dringenden Bedürfnissen entsprechend setzen. Mit dem Postulat belassen Sie dem Bundesrat aber den dazu erforderlichen Handlungsspielraum.

Zur Motion 00.3210, "Stärkung des Wettbewerbs. Gegen Schwarzarbeit und Korruption": Dieser Vorstoss verlangt vom Bundesrat Massnahmen in den Bereichen Schwarzarbeit, Korruptionsbekämpfung und Förderung der Konsumentensouveränität. Erlauben Sie, dass ich auf diese wichtige, von mehreren Rednerinnen und Rednern angesprochene Motion kurz eingehe. Die Bundesgesetzgebung enthält bereits zahlreiche Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Mit dem Ziel, diese zu vervollständigen, hat der Bundesrat bereits im Juni 1999 fünf Mandate erteilt, welche eine Analyse sowie gegebenenfalls Vorschläge für konkrete Massnahmen in verschiedenen Bereichen umfassen. Diese Analysen sind in Ausarbeitung, und die Schlussfolgerungen daraus werden dem Bundesrat Ende August 2000 zum Entscheid unterbreitet. Zur verstärkten Bekämpfung der Korruption im Wirtschaftsbereich wurden am 1. Mai 2000 die neuen strafrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der internationalen Korruption in Kraft gesetzt, welche das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ins Landesrecht umsetzen. Die Vorlage für die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen wurde vom Parlament bereits in der Wintersession 1999 verabschiedet. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der OECD-Korruptionskonvention und die dazugehörigen Empfehlungen stehen folgende Bereiche im Vordergrund: Korruption und Parteienfinanzierung, Korruption und Wahlkampffinanzierung, Korruption und Geldwäscherei sowie Korruption und Offshore-Zentren. Die Schweiz wird sich insbesondere auch an den Überwachungsarbeiten aktiv beteiligen, die im Rahmen der OECD-Instrumente zur Korruptionsbekämpfung vorgesehen sind.

Im Sinne der Stärkung des fairen Wettbewerbes auf nationaler und internationaler Ebene - dies im Zeitalter der zunehmend globalen Märkte - ist der Bundesrat mit der Stossrichtung der Motion zur Intensivierung der Korruptionsbekämpfung einverstanden.

Ebenfalls teilt der Bundesrat das Anliegen Ihrer Kommission und dasjenige von Frau Sommaruga zur Förderung einer grösseren Souveränität der Konsumenten. Dies erfordert nicht in erster Linie eine Ausweitung der Gesetzgebung, sondern eine verbesserte Anwendung und Koordination der geltenden Massnahmen sowie eine grössere Transparenz und aktivere Überwachung der Märkte. Ferner ist nicht nur eine verstärkte, sondern auch eine stets aktuelle und erneute Information des Publikums erforderlich. Der Staat delegiert einen Teil dieser Aufgabe an die Konsumenten- und Konsumentinnenorganisationen, verbunden mit einer finanziellen Abgeltung. Auf behördlicher Ebene sind jedoch noch Lücken zu schliessen. Deshalb ist der Bundesrat bereit, auch diese Motion entgegenzunehmen.

Ich komme damit zum grossen Bereich Umwelt und Infrastruktur. Die langfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen hat in diesem Bereich für den Bundesrat hohe Priorität. Darum will er seine Strategie einer nachhaltigen Entwicklung konsequent umsetzen. Konkret sollen zum einen die folgenden prioritären Vorhaben verwirklicht werden: das Nachfolgeprogramm zu "Energie 2000" und bei einer Annahme der Förderabgabe durch Volk und Stände am 24. September dieses Jahres ein zusätzliches Förderprogramm. Damit wird der Bundesrat auch dem Anliegen von Herrn Rudolf Rechsteiner Rechnung tragen können.

Bei der Strommarktliberalisierung möchte ich nur darauf hinweisen, dass dieses Anliegen in der vergangenen Legislaturperiode Priorität hatte und Ihnen bereits eine entsprechende Botschaft mit einem Gesetzentwurf vorliegt. Zu den Vorhaben in diesem Bereich gehört aber auch ein neues Kernenergiegesetz, das Regelungen für das Verfahren und die Voraussetzungen für Bewilligungen zum Bau und zur Stilllegung von Kernanlagen sowie zu deren Finanzierung einschliesslich der Entsorgung radioaktiver Abfälle enthält.

Schliesslich gehört die Integration und Koordination der Wald- und Landschaftspolitik inklusive des Entscheides über die Einführung einer Richtplanung für den Wald dazu. Beim Bereich Umwelt und Infrastruktur möchte ich schliesslich auf die Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie hinweisen, mit der die einzelnen Bereiche in einem neuen Kompetenzzentrum zusammengeführt werden sollen.

Zum anderen hat der Bundesrat in dieser Legislaturperiode die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur beschlossen, der eine hohe Priorität zukommt. Insbesondere soll die erste Etappe der "Bahn 2000" zeit- und kostengerecht realisiert [PAGE 767] werden, aber auch die erste Etappe der Neat und die entsprechenden Lärmschutzmassnahmen. Schliesslich möchte der Bundesrat die Anbindung der schweizerischen Eisenbahnen an das europäische Hochleistungsnetz vollziehen. Mit einer konsequenten Umsetzung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und der flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen mit der EU wird die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene angestrebt.

Zum Kapitel "Umwelt und Infrastruktur" wurden Richtlinienmotionen eingereicht. Die Richtlinienmotion 00.3215 wurde von mehreren Rednerinnen und Rednern angesprochen. Dem inhaltlichen Hauptanliegen der Motion, den flächendeckenden Service public auch in Zukunft sicherzustellen, kann der Bundesrat vorbehaltlos zustimmen. Die Forderung, diesen Service public zu definieren, rennt offene Türen ein, da dies in den entsprechenden Erlassen von Parlament und Bundesrat bzw. in Konzessionen und Leistungsvereinbarungen bereits geschehen ist. Ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des Service public zu machen, ist dagegen kaum sinnvoll, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen wie auch die gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Bereichen Telekommunikation, Post und öffentlicher Verkehr völlig unterschiedlich sind. Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung des Service public in jedem einzelnen Bereich aufmerksam verfolgen und alles unternehmen, um die Grundversorgung sicherzustellen. Selbstverständlich berücksichtigt der Bundesrat dabei die laufenden Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der EU und der WTO. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Umwandlung der Motion in ein Postulat zuzustimmen.

Mit der Richtlinienmotion 00.3216 verlangt Ihre Kommission, die Swissmetro in eine Verkehrsplanung aufzunehmen. Der Bundesrat schlägt aus drei Gründen vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln:

1. Es geht um die Rollenteilung. Die private Trägerschaft des Projektes, die Swissmetro AG, ist Planungsherr und hat Ende 1997 ein Konzessionsgesuch für eine Pilotstrecke Genf-Lausanne eingereicht. Dieses Konzessionsverfahren ist noch hängig. Es wird vom Bundesrat gemäss Eisenbahngesetz zu beurteilen sein, sobald es in bereinigter Form inklusive des noch ausstehenden Finanzierungsnachweis vorliegt. Der Bundesrat will diese Rollenteilung weiterhin wahren und zum heutigen Zeitpunkt keine Planungen unter seiner Federführung aufnehmen.

2. Es geht um die Konzentration der Kräfte. Der Bund hat seine Planungen gegenwärtig auf die vom schweizerischen Volk beschlossenen Eisenbahn-Grossprojekte und auf die Sicherheit ihrer Finanzierungsgrundlage zu konzentrieren. Die Neat, die HGV-Anschlüsse und die zweite Etappe "Bahn 2000" reichen in den Zeitraum zwischen 2000 und 2010 bis 2020 hinein. In diese langfristige Planung wird auch das Nationalstrassennetz und die Luftverkehrspolitik mit einbezogen. Der Bundesrat blendet die Swissmetro nicht aus, sondern ist bereit, die Projektentwicklung mitzufinanzieren.

3. Es geht um die Priorität bei der Swissmetro. Die Konzessionserteilung für die Pilotstrecke der Swissmetro ist mit Sicherheit undenkbar, wenn die technische Machbarkeit nicht gegeben ist. Auf deren Nachweis sollte bei der weiteren Projektentwicklung durch die Swissmetro AG die Priorität gesetzt werden. Erst wenn im Rahmen des Konzessionsverfahrens auch andere Fragen positiv beurteilt würden, stellten sich die für einen künftigen Sachplan Schiene relevanten Fragen ernsthaft.

Auf die beiden Richtlinienmotionen des National- und Ständerates betreffend die Zukunft des Nationalstrassennetzes möchte ich nicht näher eingehen. Der Bundesrat ist bereit, diese Motionen entgegenzunehmen.

Mit der Richtlinienmotion 00.3218, "Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und SBB", schliesslich verlangt Ihre Kommission vom Bundesrat, die notwendigen Gesetzesänderungen bezüglich der weiteren Liberalisierung und Privatisierung von Swisscom, Post und Bahn vorzulegen. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung in den Bereichen Telekommunikation, Post und SBB laufend und bezieht selbstverständlich auch die Erfahrungen und Tendenzen in der EU mit ein. Das Ziel des Bundesrates besteht darin, eine möglichst effiziente, flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten.

Zu den Weiterentwicklungen von Swisscom und Post wird der Bundesrat, wie bereits angekündigt, den eidgenössischen Räten demnächst konkrete Vorschläge unterbreiten. Für den Bundesrat war ein fundierter Handlungsbedarf erst gegeben, als er am 11. Mai 2000 respektive am 31. Mai 2000 die Geschäftsberichte der beiden Unternehmen beraten hat. Zu diesem Zeitpunkt - hier ein Hinweis an Herrn Theiler - war der Bericht über die Legislaturplanung bereits verabschiedet. Eine Aufnahme dieses Geschäftes in die Legislaturplanung - ohne über eine fundierte Lagebeurteilung zu verfügen - hat der Bundesrat vorher deshalb abgelehnt. Im Fall der Bahn geht es vorrangig darum, die erst auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzte Bahnreform umzusetzen und die eingeführten Wettbewerbselemente zum Tragen zu bringen.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat eine Umwandlung der Motion in ein Postulat. Er ist Ihrer Kommission dankbar, dass sie diesem Antrag zustimmt.

Erlauben Sie mir noch einige Worte zur Informationsgesellschaft, zu Medien und staatlichen Institutionen. Der Bundesrat will den Wandel zur Informationsgesellschaft gezielt fördern und die Medienordnung modernisieren, aber auch die staatliche Handlungsfähigkeit verbessern und die Verwaltung bürgernäher gestalten. Die mit dem Wandel zur Informationsgesellschaft verbundenen wirtschaftlichen Impulse sollen ausgeschöpft und die Integrationskräfte gestärkt werden. Risiken in Bezug auf Persönlichkeitsschutz, Grundrechte und soziale Ausgrenzung sind dabei aber zu berücksichtigen. Der Bundesrat will in dieser Legislaturperiode die Umsetzung seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz in Kernbereichen forcieren.

Zu diesem Thema hat Ihre Kommission drei Richtlinienmotionen eingereicht. Der Bundesrat ist bereit, die Richtlinienmotion 00.3190, "Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie", entgegenzunehmen. Ich möchte nicht näher darauf eingehen.

Zu den beiden Richtlinienmotionen 00.3194, "E-Switzerland. Staat als Modellanwender", und 00.3208, "E-Switzerland", tout court: Der Bundesrat ist nur bereit, diejenigen Punkte als Motion entgegenzunehmen, die sich mit der vorhin erwähnten Motion decken. Die übrigen Punkte möchte er als Postulat entgegennehmen.

Der Bundesrat teilt die Meinung Ihrer Kommission, wonach die Umsetzung einer Strategie für eine Informationsgesellschaft beschleunigt voranzutreiben ist. Er hat denn auch bereits mit Beschluss vom 23. Juni 1999 zu einem Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe die zuständigen Departemente und Ämter beauftragt, in drei Bereichen prioritär Aktionen zu organisieren, nämlich in den Bereichen "Staat als Förderer", "Modellanwendungen" und "Schaffen von Rahmenbedingungen für die Informationsgesellschaft".

Zudem erwartet der Bundesrat von der Verwaltung weitere Realisierungsanträge, insbesondere in den Bereichen Bildung, Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Bildungsinhalte im virtuellen Lernraum und Mobilisierung bildungsferner Schichten, aber auch im Bereich E-Government. Der Bundesrat hat jedoch bezüglich des papierlosen Verkehrs innerhalb der Bundesverwaltung und mit dem Parlament gewisse Vorbehalte. Einerseits liegen die Fernmeldeinfrastruktur und die dafür angebotenen Dienste in einem liberalisierten Fernmeldemarkt in den Händen der Privatwirtschaft, andererseits hält er das wirklich papierlose Büro für nur punktuell realisierbar. Im Weiteren will der Bundesrat über Ausgaben für Aus- und Weiterbildung erst im Rahmen der Diskussion über den zweiten Bericht der interdepartementalen Kommission für die Informationsgesellschaft und im Rahmen des Erlöses aus der Goldverwertung Entscheide fällen. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion 00.3194 als Postulat zu überweisen. Bei der Motion 00.3208 ist der Bundesrat bereit, Ziffer 3 als Motion entgegenzunehmen; die [PAGE 768] Ziffern 1 und 2 beantragt er, in ein Postulat umzuwandeln.

Mit der weltweiten Entwicklung zur Informationsgesellschaft sind technische Entwicklungen und eine Internationalisierung des Rundfunks verbunden, welche eine Modernisierung der Medienordnung in der Schweiz erfordern. Der Bundesrat hat über die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) eine erste Aussprache geführt und das UVEK beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Andererseits soll die private Initiative in den elektronischen Medien mehr Entfaltungsspielraum erhalten. Hierzu hat Ihre Kommission die Richtlinienmotion 00.3219, "Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien", eingereicht. Das ist ein Vorstoss, den der Bundesrat grundsätzlich begrüsst. Ob aber eine vertiefte Analyse, welche die neuesten Entwicklungen im Bereich der Printmedien und der elektronischen Medien mit einbezieht, das geeignete Mittel zur Beschaffung von Grundlagenmaterial im Hinblick auf die Revision des RTVG ist, soll vorerst offen bleiben. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Überweisung als Postulat und dankt auch hier Ihrer Kommission für die Zustimmung dazu.

Im Bereich der staatlichen Institutionen stehen für den Bundesrat in den nächsten Jahren die Umsetzung der Reform der Justiz mit einem neuen Bundesgerichtsgesetz und die Staatsleitungsreform im Vordergrund. Ich möchte angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht näher darauf eingehen, aber doch darauf hinweisen, dass der Bundesrat die beiden Richtlinienmotionen zur Staatsleitungsreform und zur Erarbeitung eines Indikatorensystems als Führungsinstrument zwar begrüsst; er ist aber nur bereit, sie als Postulate entgegenzunehmen. Da Ihre Kommission mit der Umwandlung einverstanden ist, gehe ich nicht näher darauf ein. Ich möchte nur Herrn Pedrina versichern, dass der Bundesrat im Hinblick auf ein umfassendes Indikatorensystem bereit ist, bis Ende der gegenwärtigen Legislatur ein Pilotprojekt durchzuführen. In diesem Pilotprojekt sollen konzeptionelle Grundlagen bereitgestellt werden, um den Einsatz der Nachhaltigkeitsindikatoren sowie von regionalen und sozialen Indikatoren als Führungsinstrument zu ermöglichen.

So viel zu dem umfangreichen Kapitel 2, zu dem ich eigentlich noch viel mehr hätte sagen wollen. Aber die Zeit drängt.