Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-12-14
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte nur eine Aussage von Kollege Carlo Schmid nicht unwidersprochen lassen. Herr Schmid, Sie haben gesagt, der konkrete Fall sei unerheblich. Wenn dieser konkrete Fall Ihre Mutter, Ihre Tochter oder Ihren Sohn betreffen würde, wäre der konkrete Fall nicht unerheblich. Ich möchte doch noch einmal darauf hinweisen, dass wir genau diesen konkreten Fall regeln; dafür müssen wir Anhaltspunkte haben, und zwar müssen diese Anhaltspunkte begründet sein. Es ist also eine ganz klare Einschränkung der Praxis. Wir wollen hier nicht das Prinzip umkehren oder ein neues System einführen, sondern wir wollen eben genau für diesen ganz konkreten Fall, der für uns nicht unerheblich ist, diese Regelung einfügen.
Vielleicht noch die Frage: Warum kommt das erst jetzt? Die Kommission hatte vorher keine Kenntnis von dieser Praxis. Das wurde auch nicht von linker Seite eingebracht, sondern der Bundesrat hat diesen Vorschlag eingebracht. Dieser wurde dann im Nationalrat von einer grossen Kommissionsmehrheit beantragt und dann eben auch angenommen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass genau diese Regelung in allen Nachbarstaaten eingeführt wird. Es lohnt sich und ist richtig, wenn wir das jetzt auch tun, damit wir dann nicht ein halbes Jahr später von Strassburg aus dazu gebracht werden, diese Korrektur noch anzubringen.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit bzw. dem Nationalrat zu folgen.