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Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-12-14

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14

Wortprotokoll

Sie haben es vom Kommissionspräsidenten gehört: Wir sind hier nur mit seinem Stichentscheid in die Minderheit versetzt worden. Diese Minderheit plädiert nun eindeutig dafür, dass gegen Nichteintretensentscheide überhaupt keine Beschwerden mit aufschiebender Wirkung mehr zuzulassen sind. Der Nationalrat möchte hier eine Ausnahme vorsehen, und zwar dann, wenn begründete Anhaltspunkte für eine Verletzung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte durch jenes Land vorliegen, in welches der Asylsuchende zurückgeschickt werden soll.

Bei diesem Land handelt es sich ja auch um ein zivilisiertes Schengen-Land, das die EMRK unterzeichnet hat und sich daran halten sollte. Deshalb sind in der Kommission verschiedene Fragen aufgetaucht: Wer entscheidet letztlich, ob ein begründeter Anhaltspunkt vorliegt? Ist es die Schweiz, ist es das andere Land? In diesem Zweifelsfall haben wir uns für die Fassung des Bundesrates und des Ständerates entschieden, die überhaupt keine Nichteintretensentscheide mit aufschiebender Wirkung zulassen wollen. Das ist die sauberere Lösung. Ich bekräftige: Wir befinden uns im Schengen-Raum. Da wird jeder Staat nach eigenem Ermessen sowie nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden können, ob etwas gegen die Menschenrechtskonvention verstösst oder nicht. Da soll die Schweiz sich nicht bemüht sehen - ich habe es schon in der Kommission so gesagt -, den fremden Richter zu spielen.

Deshalb bitte ich Sie mit der Minderheit, am Beschluss unseres Rates festzuhalten.