Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2004-12-14
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-14
Wortprotokoll
Die Minderheit findet die Ergänzung, welche im Nationalrat von der Ratslinken eingebracht worden ist, schon etwas merkwürdig. Es wird argumentiert, ob wir das nun machen würden oder nicht, es werde sowieso passieren; ob wir diesen zusätzlichen Satz nun in das Gesetz hineinschreiben würden oder nicht, die Gerichte würden es ohnehin so sehen. Das sehe ich - und ich glaube, das sieht die Minderheit - eben nicht so. Erstens binden in der Schweiz die Gesetze nach wie vor die Gerichte, und wenn wir als Gesetzgeber der Auffassung sind, dass es Punkte gibt, bei denen es keine aufschiebende Wirkung mehr gibt, dann haben sich die Richter an dieses Gesetz zu halten - Punktum! Zweitens ist die Behauptung, es könne Schengen-Staaten geben, an die man die Asylbewerber, welche hier im Beschwerdeverfahren sind, aus Gründen der EMRK nicht überstellen dürfe, schon merkwürdig. Es gibt kein Schengen-Land, das die EMRK nicht unterschrieben hätte. Es gibt kein Schengen-Land, das nicht den periodischen Überprüfungen durch die EMRK-Organe unterstellt wäre. Es gibt kein Schengen-Land, gegenüber dem wir in grossartiger Weise sagen dürften: Wir sind besser als ihr. Ich bitte Sie: Wenn Sie diese Dinge schon wollen - und Sie haben Schengen ja gewollt -, dann müssen Sie auch entsprechend den Regeln des Spiels mitspielen. Das heisst, dass wir uns in dieser Hinsicht effektiv als einen Rechtsraum betrachten. Wenn ein Delinquent auf dem Gebiet eines Schweizer Kantons gefasst wird und dieser Kanton dann merkt, dass es ein Täter ist, der seine Ersttat in einem anderen Kanton ausgeübt hat, so kommt es dem ersten Kanton ja nicht in den Sinn, hinzugehen und zu fragen, ob im anderen Kanton die EMRK wohl eingehalten wird. Davon gehen wir aus. Wir überstellen ihn in den anderen Kanton. Es hat nun schlicht keinen Sinn, so zu tun, als ob Griechenland schlechter wäre als wir, als ob England schlechter wäre als wir, als ob Österreich schlechter wäre als wir.
Man sagt uns, es müsse auf den konkreten Fall geschaut werden. Der konkrete Fall ist unerheblich, denn den konkreten Fall gibt es ein zweites Mal nicht mehr. Wenn der Asylbewerber geltend macht, er sei in einem deutschen Gefängnis oder in einer deutschen Empfangsstation geschlagen worden - ja bitte schön, das kann es überall geben. Die Frage ist nicht, ob er im konkreten Fall tatsächlich geschlagen worden ist, sondern ob das eine EMRK-widrige Praxis ist. Denn wenn jemand ein Mal geschlagen worden ist, dann ist das ein Problem, dem man mit den ordentlichen Mitteln der Aufsicht und den entsprechenden Möglichkeiten beikommen kann. Aber wenn es Methode hat, dann handelt das Land EMRK-widrig, und dann darf man jemanden nicht zurückschicken.
Alle diese Länder, die wir als Safe Countries bezeichnet haben, können nicht garantieren, dass immer und zu hundert Prozent, jedes Mal, in allen Orten und zu jedem Zeitpunkt die EMRK eingehalten wird. Fehler gibt es immer wieder. Das ist aber kein Grund, diesen Ländern die EMRK-Fähigkeit abzusprechen. Ich verstehe die Ratio Legis hier schlicht [PAGE 863] nicht. Nachdem wir während Jahren nun von Safe Countries gesprochen haben, sollten wir da jetzt auch Ernst machen und die Geschichte nicht noch mit aufschiebenden Wirkungen und mit zusätzlichen Prüfungen darüber, ob andere Staaten unserem Rechtsempfinden entsprechen oder nicht, verwässern. Die anderen Staaten sind auch Rechtsstaaten.