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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-12-14

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Ich spreche über zwei Positionen zusammen, über die Position 802.3600.003 und die Position 802.3600.204, also Leistungsvereinbarung und Trassenpreisverbilligung. Es geht bei diesen beiden Positionen um delikate Punkte, um den Handlungsspielraum der SBB als selbstständiges Unternehmen und um die Verlagerungspolitik. Aber in beiden Punkten besteht in diesem Budget kein Grund, vom bundesrätlichen Entwurf abzuweichen. Ich halte Folgendes fest:

1. Auch nach all diesen Diskussionen war die bundesrätliche Budgetierung richtig.

2. Wenn Sie jetzt zulasten der Leistungsvereinbarung SBB etwas ändern, wie das der Nationalrat beschlossen hat, dann bringen Sie die SBB als Unternehmen in Schwierigkeiten: Sie landen dann bei einem Defizit von rund 18 Millionen Franken. Die SBB sind aber gemäss Leistungsvereinbarung zu einer ausgeglichenen Rechnung verpflichtet, sie haben also diesen Spielraum gar nicht. Sie können nichts wegnehmen, ohne dass Sie in das System der Leistungsvereinbarung einbrechen. Diese Kürzung ist also von daher nicht gerechtfertigt, und die Kommission beantragt Ihnen deshalb, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Zum anderen Punkt, der Trassenpreisverbilligung: Diese Frage betrifft SBB Cargo, aber nicht nur SBB Cargo, sondern auch andere entsprechende Unternehmen. Selbstverständlich ist die Kürzung für sie nicht angenehm, aber diese Kürzung entspricht dem Abbaupfad der flankierenden Massnahmen bzw. dem Entlastungsprogramm. Sie entspricht genau dem, was die eidgenössischen Räte beschlossen haben. Wenn Sie heute etwas anderes beschliessen, dann weichen Sie von früheren Beschlüssen ab. Der Abbaupfad muss vernünftigerweise in Schritten erfolgen. Wenn Sie diesen Schritt jetzt nicht machen, dann müssen Sie nächstes Jahr einen grösseren Schritt beschliessen, und das ist auch nicht im Interesse der Unternehmungen. Es stellt ja niemand infrage, dass abgebaut werden muss, wir diskutieren nur über den heutigen Schritt. Wenn Sie jetzt einen kleineren Schritt verlangen, dann müssen Sie nächstes Jahr einen grösseren Schritt verlangen. Das ist dann für die Unternehmungen auch nicht angenehm. Also ist es auch im Interesse einer kontinuierlichen Abbaupolitik, wenn Sie jetzt dem Entwurf des Bundesrates folgen.

Ich bitte Sie, in beiden Punkten zu unserem Beschluss festzuhalten.