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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-06-20

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-20

Wortprotokoll

Dieser Teil der Legislaturleitlinien für den Bundesrat ist derzeit der wichtigere, weil die Entwicklungen in der digitalen Technologie rasant fortschreiten. Ich möchte die einzelnen Richtlinienmotionen, die wir auf den Weg geschickt haben, erläutern.

Zunächst zur Richtlinienmotion 00.3190, "Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie": Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die Vorarbeit zur Ausübung der demokratischen Rechte mit der Informationstechnologie ist also auf gutem Weg.

Zur Richtlinienmotion 00.3194, "E-Switzerland. Staat als Modellanwender": Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wir können uns dem anschliessen. Wir sehen es aber doch als eine wichtige Aufgabe des Staates an, dass er als Modellanwender viel Überzeugungsarbeit leistet, nicht nur für die Wirtschaft - das wäre einfacher -, sondern für die Gesellschaft als Ganzes. Eine Spaltung der Gesellschaft in einen Teil, der diesen neuen Technologien gegenüber positiv eingestellt ist, und in einen anderen Teil, der diesen neuen Technologien gegenüber negativ eingestellt ist, könnte zu sozialen Auseinandersetzungen führen. Wenn der Bundesrat dieses Projekt vorantreibt, kann er dagegen zu einer adäquaten Bewusstseinsbildung in der gesamten Bevölkerung beitragen.

Das Herzstück unserer Beratungen ist aber sicher die Richtlinienmotion 00.3208, "E-Switzerland", die verschiedene Anliegen zusammenfasst. Es geht darum, die Führungsrolle der Schweiz als Werk-, Forschungs- und Bildungsplatz mittels digitaler Technologie zu stärken. Als besondere Massnahmen und Investitionen im Bildungsbereich sind zu fordern: die Entwicklung und Einführung von Frühwarnsystemen, die Entwicklung von intelligenten Chipkarten, die das Vertrauen der Bevölkerung in diese Technologie fördern können usw. Nur wenn es gelingt, die Geschäftswelt von den Vorteilen und der Sicherheit des E-Commerce zu überzeugen, kann sie auch tatsächlich davon profitieren. Die Förderung der "digitalen Mündigkeit" aller Bürgerinnen und Bürger soll die "digitale Spaltung" der Bevölkerung zu verhindern helfen.

Die Vernetzung aller Schulen - von den Volks- über die Berufsschulen bis hin zu den Gymnasien - setzt die entsprechende technische Ausrüstung und das Angebot von Ausbildungsmöglichkeiten voraus. Der Bund muss hier - unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit - die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen und mit Incentives dafür sorgen, dass der Umbau aller Bildungseinrichtungen der Primar- und Sekundarschulstufe zu IT-Lernzentren zügig vorangeht.

Schon auf Primarschulstufe müssen die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit haben, ihr im Umgang mit Computerspielen gewonnenes Wissen zielgerichtet fortzuentwickeln. Es darf nicht sein, dass Jungen und Mädchen in der Schule mit Methoden konfrontiert werden, die aus heutiger Sicht in die "Steinzeit" gehören, während in Wirtschaft und Gesellschaft eine technische Revolution stattfindet. Wenn wir wollen, dass unsere Jugend zukunftsträchtige Berufe im Bereich der digitalen Technologie wählt, dann müssen wir sie in der Schule auch mit dieser Technologie konfrontieren und als nächsten Schritt die entsprechenden Berufsausbildungen ermöglichen.

Es ist festzustellen, dass die Jugend in der Schweiz einen ganz unterschiedlichen Zugang zur Informationstechnologie-Berufsausbildung hat. Während die Wirtschaftszentren, wie z. B. Zürich, offensichtlich über genügend Lehrstellen verfügen, gibt es in den Randregionen zu wenig Ausbildungsmöglichkeiten. Die Folge ist die Abwanderung in die Wirtschaftszentren, und damit beginnt ein eigentlicher Circulus vitiosus. Der Mangel an Ausbildungsmöglichkeiten von heute führt zum Mangel an gelernten Informatikern, Mediamatikern, Softwareanalytikern usw. von morgen. Diese von unseren Unternehmungen dringend benötigten Mitarbeiter können nur kurzfristig im Ausland rekrutiert werden. Dabei ist anzumerken, dass mittlerweile alle führenden Wirtschaftsnationen über das Fehlen von Informatikern aller Art klagen. Allein in der Schweiz sollen jährlich 10 000 Informatiker fehlen. Da ist die Jagd auf ausländische Berufsleute für unsere Unternehmungen mit hohen Kosten verbunden.

Wir dürfen aber darüber hinaus unsere Eigenständigkeit in der Versorgung mit Know-how bezüglich Informationstechnologie nicht aufgeben. Wollen wir zudem verhindern, dass die Unternehmungen aus den Randregionen ebenfalls in die Wirtschaftszentren wie Zürich und Genf abwandern, dann ist die Unterstützung des Aufbaus und der Führung von IT-Kompetenzzentren, also eigentlichen "clusters" zur Ausbildung und Weiterbildung in der digitalen Technologie, dringend geboten. Die Kantone dürfen hier nicht allein gelassen werden, sie sind vielmehr durch geeignete Massnahmen und Vorgaben des Bundes zu unterstützen und zu fördern. Als Beispiel kann hier auf die Lehrstellenbeschlüsse I und II verwiesen werden.

Ihre Kommission erachtet den Wandel zur Informationsgesellschaft in allen Regionen der Schweiz als äusserst dringend. Er stellt einen Beitrag zur Stärkung der [PAGE 757] Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der Zukunft dar. Nur wenn wir den technologischen Anschluss nicht verpassen, können wir letztlich den Werk- und Lebensraum Schweiz mit seinen sozialen Errungenschaften erhalten. Dabei drängt die Zeit, denn die Europäische Union ist mit einem griffigen "Aktionsplan E-Europe-2002" in die Offensive gegangen.

Ihre Kommission unterstützt diese Richtlinienmotion einstimmig; sie ist nicht einverstanden mit dem Antrag des Bundesrates, Ziffer 2 in ein Postulat umzuwandeln. Sie beantragt mit 14 zu 4 Stimmen, die Motion zu überweisen.

Zur Richtlinienmotion 00.3219, "Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien": Vom Bundesrat wird ihre Umwandlung in ein Postulat gewünscht, womit die Kommission schweren Herzens einverstanden ist, zumal hier auch eine Subkommission der SPK an der Arbeit ist. Ein ergänzender Bericht wäre indessen sehr erwünscht.

Zur Richtlinienmotion 00.3189, "Staatsleitungsreform": Hier ist die Kommission einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat, und zwar darum, weil sie anerkennt, dass der Bundesrat einen Vorentscheid getroffen hat, eine der möglichen Varianten weiterzuverfolgen: diejenige mit zwei Ebenen. Unser Zeithorizont ist zwar kürzer, aber auch derjenige des Bundesrates scheint angemessen. Wir möchten jedoch auf jeden Fall verhindern, dass die Staatsleitungsreform nicht mehr in dieser Legislaturperiode vom Parlament beraten werden kann.

Zur Richtlinienmotion 00.3225, "Erarbeitung eines Indikatorensystems als Führungsinstrument": Hier geht es darum, dass ein quantifizierbares System mit regionalen und sozialen Indikatoren erarbeitet wird, mit dem die Nachhaltigkeit und der Disparitätenabbau in der Schweiz gemessen werden können. Dies soll einerseits die Aufnahme des Ist-Zustandes ermöglichen und anderseits die unterschiedlichen Entwicklungen aufzeigen helfen. Damit wird ein wichtiges System für nächste Legislaturperioden geschaffen, um quantifizierbare unterschiedliche Entwicklungen überhaupt festhalten zu können.

Die Erklärung des Bundesrates, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen, ist von der Kommission positiv aufgenommen worden, wenn auch mit Bedauern. Sie legt aber Wert darauf, dass dieses Führungsinstrument möglichst bald erarbeitet wird und vorliegt.