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Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-12-14

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14

Wortprotokoll

Wie bereits erwähnt, ermöglicht diese Bestimmung in Übereinstimmung mit Artikel 5 des noch nicht verabschiedeten Verwaltungsgerichtsgesetzes die Möglichkeit, die erforderliche Zahl von Richterinnen und Richtern zu wählen. Sie sehen: In diesem Artikel wird von höchstens 64 Stellen gesprochen. Damit steht in keiner Art und Weise fest, dass wir dann tatsächlich 64 Richterinnen und Richter wählen. Die Gerichtskommission, die hierfür zuständig ist, klärt im jetzigen Zeitpunkt ab - sie hat eine Subkommission eingesetzt -, mit wie vielen Richterinnen und Richtern wir in der Tat starten wollen. Sie können davon ausgehen, dass diese Wahlvorbereitungen im kommenden Jahr getroffen werden. Es ist geplant, dass die Wahl für die wie gesagt noch festzulegende Zahl von Richterinnen und Richtern in der Herbstsession 2005 stattfinden kann. Die Vorbereitungen werden so getroffen. Dies als kurze Erläuterung zu Artikel 2 und zu den Auswirkungen auf unsere Tätigkeit.

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