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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-15

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Es liegt mir daran, in Ergänzung zu den Ausführungen der Frau Kommissionspräsidentin zu Absatz 1bis klar festzuhalten, dass die Kommission diesen Absatz als eine generelle Minimalbestimmung auffasst. Was bedeutet das? Die Kantone können nicht nur über die 50 Prozent hinausgehen, vor denen das Wort "mindestens" steht - auch die unteren und mittleren Einkommen bedeuten in diesem Sinne keine Einschränkung. Auch das sind Minimalbestimmungen. Die Kantone können aus familienpolitischen Überlegungen - wir haben eben die Ausführungen zu Absatz 6 gehört - darüber hinausgehen. Ich sage das aus der Sicht des Vertreters eines Kantons, welcher seit der Einführung des KVG hier schon eine wesentlich grosszügigere familienpolitische Lösung praktiziert.