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Schwaller Urs · Ständerat · 2004-12-15

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Was die Prämienverbilligung anbelangt, so ist die Ausgangslage bekannt. Die Berichterstatterin hat in der Frage der Prämienverbilligung die wesentlichen Zahlen geliefert und auch die Entstehungsgeschichte des vorgelegten Antrages skizziert. Ich verzichte deshalb auf die Wiederholung dieser Daten und beschränke mich darauf, einige Punkte zu unterstreichen, um Sie ebenfalls einzuladen, dem Kompromissvorschlag zuzustimmen. Wenn ich Kompromissvorschlag sage, dann ist damit auch gesagt, dass wir in der Kommission verschiedene Vorschläge eingehend diskutiert und nach einem Weg gesucht haben:

1. um für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, welche Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung zu bezahlen haben, die finanzielle Belastung etwas zu verringern;

2. um nicht mehr Geld auszugeben, als im Finanzplan eingestellt ist, und auch nicht einen Teil der Prämienverbilligung auf die anderen Versicherten umzulagern, wie es im Vorschlag des Vorstandes der Gesundheitsdirektoren vorgesehen war;

3. um eine blosse Giesskannenpolitik bei den Prämienverbilligungen möglichst auszuschliessen.

Dies gesagt, stelle ich fest, dass die Kantone heute rund 87 Prozent der Bundesmittel ausschöpfen und dass der Kreis der Empfänger von Prämienverbilligungen in einzelnen Kantonen die Spanne von 40 bis 75 Prozent der Einwohner umfasst. Die Kantone sind heute in der Ausgestaltung der Prämienverbilligungssysteme frei. Anfänglich bestand die Idee, für alle Kantone von einem einheitlichen Einkommensbegriff auszugehen und damit in allen Kantonen die gleichen Ansätze für die Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene festzulegen. Wie sich aber im Verlaufe der Diskussionen herausgestellt hat, sind die einzelnen kantonalen Prämienverbilligungssysteme nicht miteinander vergleichbar; zudem wird in den Kantonen je von einem anderen Einkommensbegriff ausgegangen - sprich vom Bruttoeinkommen, vom Nettoeinkommen, vom Reineinkommen oder vom steuerbaren Einkommen -, kombiniert mit betragsmässig je verschiedenen Zuschlägen für Kinder. Ob einem dies passt oder nicht: Es ergibt sich, dass heute auch eine genaue Wirkungsanalyse über alle Kantone hinweg nicht möglich ist, und dies, obwohl insgesamt 3,4 bis 3,5 Milliarden Franken an Bundes- und Kantonsgeldern in das Verbilligungssystem investiert werden, deren Verteilung notabene über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kantonen erfordert.

Im Verlaufe der zahlreichen Diskussionen haben wir in der Kommission und in der anschliessend noch gewählten Subkommission im Weiteren festgestellt, dass sich die Kantone quasi unisono gegen ein vom Bund festgesetztes einheitliches Sozialziel stellen. Die Kantone betrachten Sozialpolitik als ihre Sache, und sie wehren sich - meines Erachtens zu Recht - vehement gegen Sozialziele, die der Bund setzt, aber nicht entsprechend ausfinanziert. Im Weiteren sind verschiedene Kantone heute informatikmässig auch gar noch nicht in der Lage, zum Beispiel das Reineinkommen nach der Gesetzgebung zur direkten Bundessteuer automatisch auszuweisen und diese Information den Vollzugsbehörden in Sachen Prämienverbilligungen mitzuteilen.

All diese praktischen Hindernisse und vor allem die notwendigen Rücksichtnahmen auf die Kantone haben uns dann dazu geführt, uns auf den nun vorgelegten Vorschlag zu einigen, der folgende Grundsätze und Zielsetzungen beachtet:

1. Der Bund verzichtet auf die Festsetzung eines einheitlichen, schweizweit geltenden Sozialziels, schreibt den Kantonen aber klar vor, dass Prämienverbilligungen für Kinder und junge Erwachsene gewährt werden müssen, wenn ihre beiden Elternteile - bei Alleinerziehenden der eine Elternteil - nur über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügen.

2. Die Kantone definieren, was unter einem kleinen oder mittleren Einkommen zu verstehen ist. Die kantonale Kompetenz im Sozialbereich bleibt somit unangetastet.

3. Was die Definition eines mittleren Einkommens anbelangt, so bin ich als kantonaler Finanzdirektor damals jeweils davon ausgegangen, dass ein solches ungefähr zwischen dem sechs- und dem neunfachen Betrag der einfachen Altersrente liegt, das heisst in Zahlen ausgedrückt zwischen 75 000 und 114 000 oder 115 000 Franken. Kantonale Anpassungen nach oben und unten bleiben im kantonalen Funktions- und Lohngefüge vorbehalten und sind Sache der Kantone.

4. Gemäss unserem Vorschlag müssen die Kantone eine Verbilligung um mindestens 50 Prozent gewähren. Sie können aber selbstverständlich auch weiter gehen, wie es heute bei kleinen Einkommen wahrscheinlich in einer Vielzahl von Kantonen der Fall ist.

5. Im Gegensatz zu einer anfänglich vertretenen Idee sieht unser Vorschlag also keine hundertprozentige Befreiung mehr vor, womit auch der Vorwurf vom Tisch ist, es würden - mit einer Politik von null Kosten, aber voller Leistung - für Kinder bzw. die künftigen Erwachsenen falsche Anreize gesetzt.

6. Neu am Vorschlag ist, dass in verschiedenen Kantonen erstmals auch Familien mit mittleren Einkommen eine Hilfe gewährt wird, wenn diese Familien Kinder oder junge Erwachsene zu finanzieren haben. Man mag nun natürlich einwenden, dies sei ein Schritt in die falsche Richtung. Dies zu sagen heisst aber in den meisten Fällen, die Tatsachen zu verkennen. Wenn die Kinderprämien im Durchschnitt 73 Franken betragen, so machen die Prämien für junge Erwachsene zwischen 147 und 320 Franken aus. Zusätzlich zu den übrigen Auslagen - und vor allem, weil bei einem mittleren Einkommen zumeist auch keine Stipendien gewährt werden - wird der junge Erwachsene in Ausbildung zu einer grossen finanziellen Belastung auch für den Haushalt mit mittlerem Einkommen. Mit der vorgeschlagenen gezielten Hilfe auch für die mittlere Einkommensklasse können wir deshalb nicht nur in Sachen Familienpolitik ein gutes Signal geben, sondern wir sagen auch unmissverständlich, dass eine Ausbildung nicht an den fehlenden Mitteln der Eltern scheitern darf.

7. Der vorgelegte Antrag der SGK ist - die Kommissionssprecherin hat es gesagt - mit den im Budget und in der Finanzplanung eingestellten Mitteln finanzierbar und berücksichtigt auch die Vorgaben des Entlastungsprogramms. Der Antrag fand die Unterstützung der Finanzdirektorenkonferenz. Auch der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz gestand uns zu, der nun vorgelegte Vorschlag sei - nach dem ihren - zumindest der zweitbeste Vorschlag, ein Vorschlag, mit dem wohl auch sie leben könnten.

8. Mit den in der Finanzplanung vorgesehenen zusätzlichen Beiträgen von 200 Millionen Franken vom Bund und 100 Millionen Franken von den Kantonen können die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, um neu rund 80 Prozent aller Kinder und rund 70 Prozent aller jungen Erwachsenen eine notwendige finanzielle Entlastung zukommen zu lassen. Das ist viel in einem Land, das bei weiterhin abnehmender Kinderzahl in unlösbare Demografieprobleme bei den Sozialversicherungen hineinschlittert.

In diesem Sinne bitte auch ich Sie, die Vorlage zu unterstützen, womit wir nach jahrelangen Diskussionen den Weg frei [PAGE 890] machen, um endlich auch kostendämpfende Massnahmen zu diskutieren und zu treffen und uns nicht bloss auf die soziale Abfederung stetig wachsender Gesundheitskosten für immer weitere Bevölkerungskreise konzentrieren zu müssen.