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Briner Peter · Ständerat · 2004-12-15

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Sie mögen mir verzeihen, wenn ich diesen "Gottesdienst" störe. Gestatten Sie mir an dieser Stelle zum Ausdruck zu bringen, dass ich es schade finde, dass das Modell der Kantone hier bei uns keine Gnade gefunden hat. Gemäss jenem Konzept wären Kinder bis 18 Jahre prämienfrei in der Versicherung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten mitversichert gewesen. Ihre Prämien wären durch das Versichertenkollektiv der Erwachsenen, über den Risikoausgleich, getragen worden. Die Prämien der Erwachsenen ohne Kinder wären damit zwar gestiegen - das haben wir gehört -, doch wären bereits Familien mit einem Kind netto entlastet worden. Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells wäre es gewesen, dass die bisher für die Verbilligung von Kinderprämien bereitgestellten Mittel für die gezieltere Verbilligung der Prämien von [PAGE 892] Erwachsenen hätten eingesetzt werden können, namentlich für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und für Jugendliche in Ausbildung.

Was auf den ersten Blick als Subvention mit der Giesskanne interpretiert werden könnte, erweist sich auf den zweiten Blick als Korrektur in der Ausgestaltung der Generationensolidarität, welche heute einseitig zugunsten der Senioren ausgestaltet ist und auch mit dem vorliegenden Modell etwas näher an die Wahrheit geführt wird. Die Zahl der Personen, die Prämienverbilligungen beziehen, würde durch den Wegfall der Kinderprämien um rund einen Drittel reduziert. Der ärgerliche Umstand, dass zahlreiche Mittelstandsfamilien zu Unrecht in den Geruch der staatlichen Unterstützungsbedürftigkeit geraten, würde dahinfallen. Der administrative Aufwand im Vollzug würde spürbar sinken, da bei den Familien mit Kindern der Prämienverbilligungsbedarf markant sinken würde. Besonders viele Mutationen ergeben sich durch Geburten, Einkommensveränderungen, Scheidungen usw., deren zeitgerechte Erfassung aufwendig und mit Fehlerquellen behaftet ist. Fragen Sie Ihre Ämter in den Kantonen. Wir hätten also mit diesem Modell den Verwaltungsaufwand in den Kantonen - der Vollzug erweist sich als eigentlicher Moloch - senken können.

Wenn ich nun höre, dass mit unserer Vorlage Familien bis zu einem Einkommen von 120 000 bis 130 000 Franken in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen sollen, frage ich mich schon, ob wir das Ziel dieser Massnahmen, nämlich, wie es im Gesetz heisst, Personen "in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen" zu entlasten, nicht langsam, aber sicher aus den Augen verloren haben.

Verstehen Sie dieses Votum nicht als Kritik an der Kommissionsarbeit; ich konnte sie nicht beeinflussen. Ich weiss nicht, ob ich mich in der Kommission diesen erdrückenden Mehrheiten hätte entziehen können. Nehmen Sie mir aber ab, dass ich das einfach loswerden musste.