Stadler Hansruedi · Ständerat · 2004-12-15
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-15
Wortprotokoll
Die Neuordnung der Hochschullandschaft ist seit Jahren ein politisches Thema. Handlungsbedarf besteht bei der Steuerung, bei der Finanzierung und bei der Aufgabenteilung. Denn die Steuerung des Hochschulsystems ist heute absolut unzureichend, die Transparenz bei der Mittelzuteilung ist mangelhaft, die Aufgabenteilung unter den Hochschulen ist völlig unterentwickelt. Das ist in etwa die Diagnose, die zu stellen ist. Überdies gibt es eine unüberblickbare Vielzahl von Gremien und Akteuren. Es gibt nun einen Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes und der EDK über die Vorstellungen zur Hochschullandschaft Schweiz im Jahre 2008. Der Bundesrat ist am 18. November dieses Jahres im Wesentlichen der damals aufgezeigten Zielrichtung gefolgt.
Kollege Bürgi greift mit seiner Motion die Portfoliobereinigung heraus. Die Schwerpunktbildung und die Angebotsbereinigung gehören zu den zentralen Herausforderungen. Diese Erkenntnisse, Herr Bundesrat, sind nicht neu. Bereits im Jahre 1967 hat der Bundesrat in einer Botschaft festgehalten: "Aus der Sorge um den Stand unserer Forschung und um unser wissenschaftliches Ansehen ist der Ruf nach Koordination und Kooperation entstanden." Die Motion Bürgi greift somit zwei zentrale Steuerungselemente auf, die bereits seit vierzig, fünfzig Jahren gefordert werden. Diese beiden Steuerungselemente rufen, wenn man sie wirksam einsetzen will, nach einer entsprechenden Verfassungsgrundlage, die heute nach meiner Beurteilung nicht besteht.
Ich frage Sie nun, Herr Bundesrat: Teilen auch Sie diese Meinung? Hier ist uns der Bundesrat eigentlich bis heute immer etwas ausgewichen. Ich möchte hier nochmals nachhaken. Der Bericht der gemeinsamen Projektgruppe [PAGE 898] Bund/Kantone zur Hochschullandschaft Schweiz 2008 basiert immer noch auf der heute bestehenden Verfassungsgrundlage. Die zwei wichtigsten Steuerungselemente, nämlich die Festlegung der finanziellen Rahmenbedingungen und die strategische Planung und Aufgabenteilung unter den Hochschulen, diese beiden zentralen Elemente des Vorstosses bleiben immer noch etwas im luftleeren Raum schweben.
Zu diesen zentralen Fragen hätte ich persönlich vom Bundesrat eigentlich am 18. November dieses Jahres eine klare Antwort erwartet. Er spricht nun lediglich davon, dass Fragen der Verfassungsgrundlage Gegenstand von Abklärungen seien. Dies erstaunt eigentlich, da in einem Rechtsgutachten im Zusammenhang mit dem Bericht des Bundes und der Kantone klar zum Ausdruck kommt, dass man bei den beiden zentralen Steuerungselementen - Festlegung von finanziellen Rahmenbedingungen und Aufgabenteilung unter den Hochschulen - weiterhin allein auf Konsenslösungen angewiesen sei. Mit anderen Worten: Für eine verstärkte und verbindlichere Steuerung in diesen beiden Bereichen bietet die heutige Bundesverfassung nach meiner Beurteilung keine genügende Grundlage.
Ich frage mich deshalb: Warum ist man in diesem Punkt der Verfassungsgrundlage seit Monaten immer so zögerlich? Ich bin Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie dazu noch in diesem Jahr eine klärende Antwort erteilen können.