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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-15

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Es bleiben bei diesem Geschäft noch zwei Differenzen zum Nationalrat, die aber beide in die gleiche Richtung gehen und praktisch identisch sind. Es geht darum, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Höhe der Teuerungsanpassungen auf den Renten die niedrigen Renten durch eine gestaffelte Anpassung begünstigt. Das ist die Differenz.

Ihre Kommission hat zu diesem Punkt, wie ich Ihnen bereits letzte Woche beim Eintreten habe ausführen dürfen, bereits in ihrer ersten Sitzung Stellung genommen. Wir haben das bereits am 16. November 2004 behandelt und das, was jetzt die Position des Nationalrates ist, mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt. Mit dem gleichen Resultat beschloss die Kommission bereits damals, eine Differenz zu schaffen, falls der Nationalrat seiner Kommission eben folgen sollte. Weshalb? Die Rentenhöhe, so meinen wir, ist kein geeignetes Kriterium, um die soziale Situation der Rentner einzuschätzen. Die Höhe der Renten wird durch vielerlei, durch andere Dinge beeinflusst, insbesondere durch Teilbeschäftigung, durch die Versicherungszeit, durch Vorbezüge - etwa zur Finanzierung von Wohneigentum -, durch Einkäufe, unterlassene Einkäufe, selbst durch Ehescheidung usw.

Wenn im Übrigen Vermögenserträge zur Finanzierung der Teuerungsanpassung verwendet werden, so stellt sich sehr rasch das Problem der Willkür. Die Vermögenserträge wären ja nach einheitlichen Kriterien auf die Anspruchsgruppen zu verteilen, aber hierzu ist die Rentenhöhe wiederum kein geeignetes Instrument. Schliesslich wäre auch die Durchführung - das ist ein entscheidender Punkt - enorm aufwendig, da die Renten ja wohl einzeln daraufhin zu überprüfen wären, ob sie auf ein effektiv niedrigeres Einkommen zurückgehen oder eben nicht.

Es kommt noch dazu, dass wir nach der Aussage von Herrn Bundesrat Merz keine Zahlen haben und dass quantitative Aussagen über die Anzahl Rentner, die als Folge tiefer Einkommen, aufgrund kurzer Beschäftigungszeiten usw. eine tiefere Rente haben, hier nicht möglich sind. Das wäre ja wirklich nur ein Thema für eine Totalrevision, und wir machen hier eine Übergangsregelung für zwei Jahre. Der verwaltungsmässige, der administrative Aufwand für eine solche Lösung, wie sie vorgeschlagen wird, wäre nebst allen materiellen Gründen, die dagegen sprechen, schlicht viel zu gross.

Ich bitte Sie deshalb namens der Kommission, hier an der bisherigen Fassung des Ständerates festzuhalten.

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