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Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 24 verweisen wir auf die allgemeingültigen Bestimmungen der Artikel 312ff. des Strafgesetzbuches. Es handelt sich bei den [PAGE 936] eingesetzten Kontrollorganen um Gremien, die vom Gesetzgeber eingesetzt worden sind. Sie führen also eine hoheitliche Aufgabe aus. Darum sollen alle Strafartikel, die für Behörden gelten, auch auf diese Organe anwendbar sein. Mit unserer Fassung schaffen wir Klarheit bzw. räumen diesbezüglich alle Zweifel aus.