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Schiesser Fritz · Ständerat · 2004-12-16

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Wie Sie der Fahne entnehmen können, wäre die Minderheit dafür, dem Bundesrat zu folgen, was das zeitliche Ausmass betrifft. Der Bundesrat hat beantragt, betroffene Arbeitgeber während höchstens fünf Jahren von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens auszuschliessen.

Man muss sich einmal vergegenwärtigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es überhaupt zu einem solchen Ausschluss kommen kann. Es müssen Arbeitgeber sein, welche wegen schwerwiegender oder wiederholter Missachtung von gesetzlichen Pflichten verurteilt worden sind. Und zwar müssen sie rechtskräftig verurteilt worden sein; also schwerwiegend oder wiederholt. Sie müssen die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs- oder Ausländerrecht missachtet haben. Das heisst mit anderen Worten: Sie haben entweder Leute beschäftigt, die sie nicht hätten beschäftigen dürfen, und/oder sie haben die entsprechenden Beiträge an die Sozialversicherungseinrichtungen nicht abgeliefert.

Ich glaube, in diesem Punkt gibt es kein Pardon, wenn wir sehen, welche Auswirkungen dies haben kann, und dass solche Unternehmen durch diese Missachtung von Meldepflichten und Ablieferungspflichten sich auf dem Markt natürlich einen entsprechenden Konkurrenzvorteil verschaffen können.

Wenn wir also als Höchstsanktion einen maximal dreijährigen Ausschluss haben, muss man sich immer auch noch bewusst sein, dass in der Regel diese Maximalfrist eben nicht ausgeschöpft wird, sondern dass tiefer gegangen wird. Dann kommen wir bei einer maximalen Frist von drei Jahren bald einmal in einen Bereich, in dem sich ein Unternehmer auch überlegen kann: Lohnt sich das letztlich, oder lohnt [PAGE 932] sich das nicht? Ich glaube, zu diesen Überlegungen sollte es nicht kommen können, sondern die Gesetzgebung muss eine Möglichkeit haben, die als Abwehrmittel, als Vorbeugemittel dienen kann.

Ich erinnere Sie daran, dass wir beim Kartellgesetz ganz saftige Sanktionen in den Gesetzestext aufgenommen haben, nicht weil wir diese Sanktionen verhängt haben wollen, sondern weil diese scharfen Sanktionen dazu führen können, dass sich jemand zweimal überlegt, ob er diesen Weg beschreiten soll oder nicht; also im Sinn der Prävention.

Genau gleich sollte es auch hier sein. Wir sollten eine wirkliche Sanktion vorsehen, die abschreckend wirkt. Ich möchte noch einmal auf den Umstand hinweisen, dass es unfair ist, wenn Unternehmungen sich mit solchen Mitteln in eine vorteilhafte Wettbewerbsposition versetzen gegenüber denjenigen Arbeitgebern und Unternehmern, welche ihre Pflichten vollständig erfüllen und als selbstverständlich ansehen. Ich glaube, wir dürfen nicht Hand bieten dazu, dass diese Sanktionen, die hier vorgesehen sind, das Ganze letztlich als Kavaliersdelikt erscheinen lassen.

Ich bitte Sie also - auch im Interesse der anständigen Unternehmer und Arbeitgeber -, hier ein klares Zeichen zu setzen und mit der Minderheit zu stimmen.