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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2004-12-16

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Wenn man schon einen Sündenfall begangen hat, heisst das nicht, dass man gleich noch zwei weitere begehen soll.

Es ist auch hier absolut nicht einleuchtend, weshalb ein Verstoss gegen das Mehrwertsteuergesetz zu Sanktionen im Bereich der Aufträge der öffentlichen Hand und der Finanzhilfen führen soll, wenn diese Sanktionen gemäss Absatz 1 auf die Missachtung von Pflichten, die sich aus dem Sozialversicherungs- und Ausländerrecht ergeben, beschränkt sind. Das Mehrwertsteuergesetz hat seinen eigenen Sanktionsmechanismus, und es ist gesetzestechnisch gefährlich und materiell falsch, hier in diesen Mechanismus einzugreifen und eine Sanktion zu statuieren. Es ist nicht Sache des Mehrwertsteuergesetzes, das Beschaffungswesen zu regeln. Wenn ein Bedürfnis besteht, Steuersünder von Aufträgen der öffentlichen Hand auszuschliessen, ist dies an den entsprechenden Orten zu regeln.

Entsprechend bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.