David Eugen · Ständerat · 2004-12-16
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte zu drei Bemerkungen etwas sagen:
1. Frau Sommaruga hat erstens gesagt, es sei gefordert, mit der Verteilung der Golderträge zuzuwarten, bis über die Kosa-Initiative entschieden sei. Ich muss hier ganz klar betonen, dass das nicht die Meinung der Kommissionsmehrheit ist. Im Gegenteil: Die Meinung der Kommissionsmehrheit ist, dass die Gesetze und die Verfassung, wie sie bestehen, vollzogen werden. Es kann nicht sein, dass man wegen einer pendenten Initiative das bestehende Recht nicht mehr vollzieht. Das bestehende Recht in der Verfassung und im Nationalbankgesetz regelt klar - ich möchte das nicht nochmals wiederholen -, wie zu verteilen ist. Wir erwarten auch, dass der Bundesrat dieses geltende Recht jetzt endlich vollzieht.
Zweitens hat Frau Sommaruga darauf hingewiesen, die Kosa-Initiative beschlage denselben Fragenkreis. Die Kosa-Initiative betrifft nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht denselben Fragenkreis. Sie bezieht sich auf die künftigen Erträge, und wir befassen uns hier ausschliesslich mit den alten Erträgen. Das sind zwei ganz verschiedene Angelegenheiten, und die kann man auch total unterschiedlich regeln. Es ist also in keiner Weise so, dass wir hier in irgendeiner Form diesen Volksentscheid, den das Volk zur Kosa-Initiative einmal fällen soll und muss, vorwegnehmen.
2. Ich möchte Herrn Kollege Stähelin bezüglich der Verteilungsfrage darauf hinweisen, dass wir in der Kommission folgender Meinung sind: Es gilt auch hier das geltende Recht. Es ist nicht die Meinung, dass der Bundesrat, der ja auch eine Verordnungskompetenz hat, in irgendeiner Form das geltende Recht abändern soll. Das geltende Recht ist in Artikel 31 des Nationalbankgesetzes festgelegt und enthält die Verteilungsregel, wonach drei Achtel entsprechend der Finanzkraft der Kantone verteilt werden. Für die Berechnung der Finanzkraft gibt es klare Regeln in der jetzigen Verordnung über die Verteilung der den Kantonen zufallenden Anteile am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank, und diese Regeln sollen nicht geändert werden. Es soll genau nach diesen bestehenden Regeln verteilt werden. Das möchte ich noch klarlegen.
3. Zur Frage, ob das Volk hier entschieden hat, kann ich einfach wiederholen: Das Volk hat über diese Frage in der Abstimmung über die neue Verfassung entschieden. Das war eine Abstimmung über eine Verfassung, in der die Verteilungsregel ganz klar festgelegt ist, mit zwei Dritteln für die Kantone und einem Drittel für den Bund. Wir wollen, dass dieser Volksentscheid, der klar und eindeutig ist, vollzogen wird.