Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-16
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-16
Wortprotokoll
Ich bin eigentlich froh, dass Herr Wicki nicht zufrieden ist mit der Antwort, weil er mir damit die Möglichkeit gibt, zu ein paar steuerpolitischen Fragen Stellung zu nehmen.
Bis jetzt war das Schwergewicht im Finanzdepartement die Frage der Entwicklung des Haushalts unter den Aspekten Schuldenstopp, Aufgabenverzicht, Stabilisierung des Haushalts; dies mit allen Instrumenten, die wir eingeführt haben: Finanzleitbild, Schuldenbremse und Entlastungsprogramm. Ich denke, dass jetzt die Zeit gekommen ist, wo wir unbedingt im Bereich der Steuerreform etwas nachholen müssen. Es gibt viele Hinweise dafür, dass wir uns im Bereiche der Steuerpolitik rasch und intensiv an die Arbeit machen müssen. Ich habe bereits im Sommer dieses Jahres intern die drei Baustellen, an denen wir derzeit arbeiten, eröffnet. Der Bundesrat hat diese Marschrichtung im Oktober bestätigt, und er hat auch davon Kenntnis genommen, dass wir mit gewissen klaren Zeitvorgaben an diese Probleme herangehen möchten.
Die erste Baustelle ist die Unternehmenssteuerreform. Wir riskieren in der Tat, in Europa den Anschluss zu verlieren. Insbesondere die Länder im Osten haben es - zum Teil dank einfacher, handhabbarer, unternehmensfreundlicher Systeme - fertig gebracht, das Investitionsklima sowohl für den Aktionär wie für den Unternehmer zu verbessern. Hier haben wir in den letzten Jahren eindeutig stagniert, und mit dieser Stagnation riskieren wir, in Rückstand zu geraten.
Die zweite Baustelle ist die Familienbesteuerung. In der Familienbesteuerung haben wir Pendenzen in Bezug auf die Steuergerechtigkeit. Sie kennen die Themen, sie sind ja zum Teil auch schon lange auf dem Tisch. Wir haben dort insbesondere auch die Problematik des unglaublich komplizierten und schwerfälligen Systems der Besteuerung. Es ist halt ein Dschungel geworden, man kann ja kaum mehr ohne Beratung die Steuererklärungen ausfüllen. Hier müssen wir die Reformen nicht nur im Zusammenhang mit Entbürokratisierung und Vereinfachung, sondern auch im Zusammenhang mit der Erhöhung der Steuergerechtigkeit, der besseren Effizienz und letztlich natürlich auch der höheren Ergiebigkeit angehen.
Die dritte Baustelle sind die Vereinfachungen, ist die Entbürokratisierung. Ich denke hier vor allem an die Mehrwertsteuer. Wir haben erste Massnahmen bereits auf den 1. Januar des nächstes Jahres eingeleitet, überall dort, wo in der Praxis die Steuerbehörde von sich aus handeln kann. Wir werden in einer zweiten Phase mit Verordnungsänderungen und in einer dritten Phase mit einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes kommen; alles basierend auf dem Postulat Raggenbass 03.3087, "Mehrwertsteuer. Evaluation", das uns vorschreibt, dass wir eine Beurteilung bezüglich der ersten zehn Jahre Mehrwertsteuer machen müssen. Diese Beurteilung ist jetzt praktisch abgeschlossen.
Daneben gibt es die langfristigen Projekte, die wir zum Teil schon in Auftrag gegeben haben, die zum Teil aber zu Beginn des nächsten Jahres in Auftrag gehen. Ich erinnere Sie noch einmal an die negative Einkommenssteuer. Ich muss Ihnen sagen, je mehr ich dieses Thema behandle, desto eher sehe ich den Charme einer solchen Situation; es stellt sich auch die Frage einer Flat Rate Tax, dann die Frage eines dualen Einkommenssteuersystems. Man kann auch die Frage der Bemessungsgrundlagenerweiterung oder -veränderung als ein Projekt anschauen, und das alles auch unter dem Aspekt der Individualbesteuerung. Diesen Bericht haben Sie ja; er liegt in der Zwischenzeit vor und schliesst das andere nicht aus. Sie können die Individualbesteuerung einführen oder nicht. Oder Sie können als Sofortmassnahmen im Familienbereich das Splitting oder eine Erhöhung des Zweitverdienerabzugs einführen oder andere Massnahmen treffen. Das sind die Baustellen, auf denen ich arbeite.
Nun zur Frage der Unternehmenssteuerreform: Herr Wicki hat Recht, seine Interpellation und deren Beantwortung liegen schon etwas zurück, und mittlerweile ist einiges gegangen. Ich möchte einleitend schon sagen, dass wir im Februar des nächsten Jahres mit einem Projekt kommen werden, welches den Inhalt hat, die Unternehmenssteuerreform II neu aufzugleisen. Ich stand hier vor folgender Ausgangslage: Nach der Ablehnung des Steuerpaketes ist klar geworden, dass wir ohne enge Zusammenarbeit mit den Kantonen zu keinem Ziel kommen. Daher lag mir an der Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzdirektoren, und das geschah auch. Zudem hatten wir in Bezug auf die [PAGE 914] Unternehmenssteuerreform bereits ein Projekt in der Vernehmlassung. Das ist das Projekt mit den drei Modellen, das Ihnen bekannt ist, das sich im Wesentlichen eigentlich auf die Besteuerung des Unternehmers bezieht und auch teilweise die Fragen beinhaltet, die jetzt von Herrn Berset gestellt worden sind.
Dazu fand eine Vernehmlassung statt. Die Frage der Besteuerung des Unternehmens haben wir in der Vernehmlassung nicht behandelt, das wäre aber auch möglich. Diesbezüglich gibt es zwei Schienen: Auf der einen Schiene könnte man bei den Emissionsabgaben und bei der Kapitalsteuer etwas nachlassen; auf der anderen Schiene wäre die Entlastung der Unternehmung bei Gewinnausschüttung möglich. Beide Punkte waren nicht in der Vernehmlassung. Ich musste mir folgende Frage überlegen: Bis zu welchem Punkt muss ich, weil es auch das demokratiepolitische Vorgehen so vorsieht, Vernehmlassungen durchführen, um nicht das Risiko zu haben, dass es dann wieder zu einem Scherbenhaufen kommt? Das hat mit Verzögerungstaktik oder mit Nichtwollen überhaupt nichts zu tun. Diese Frage betrifft nur das sorgfältige Aufgleisen solcher umstrittener Vorlagen.
Ich glaube, wir haben jetzt einen Weg gefunden, auf dem es ohne Zusatzvernehmlassung möglich sein wird, auf den Februar 2005 mit einem Projekt zu kommen - mit einem Projekt, das wir mit den Kantonen vorbesprochen haben und zu dem wir erste Ideen aus der Wirtschaft haben. Aber wenn das Projekt auf den Tisch kommt, werden wir dann sehen, wie die Positionen genau sind.
An dieser Stelle noch kurz etwas zu diesen Vorschlägen; ich werde selbstverständlich später im Detail darauf eingehen:
1. Wir wollen die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung auf der Ebene der Anteilseigner einführen, das heisst bei den Aktionären, insbesondere bei den Unternehmeraktionären. Dabei soll eine Lösung präsentiert werden, auf der Basis - so sage ich jetzt einmal - eines Teilbesteuerungsverfahrens. Die Prozentlimite wird festzusetzen sein. Ich möchte mich heute nicht dazu festlegen - ich habe schon eine Vorstellung -, aber Sie werden dann damit konfrontiert werden.
2. Es soll aber ebenfalls auf der Ebene der Unternehmung eine Entlastung erfolgen, und zwar indem die Kantone bei den Gesellschaften die Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer vorsehen können.
3. Bei den Kapitalgesellschaften ist die übrigens auch in der Vernehmlassung grundsätzlich unbestrittene Verbesserung in der Reformvorlage wieder aufgenommen worden. Zu einem späteren Zeitpunkt geht es auch um die Emissionsabgaben, wo man dann die Frage des Masses festzulegen haben wird.
Dasselbe gilt für Verbesserungen für die Personenunternehmen. Auch diese Massnahmen sind im Vernehmlassungsverfahren eigentlich unbestritten geblieben und werden deshalb, noch angereichert mit gewissen kleinen Verbesserungen, in diese Botschaft aufgenommen.
Eine kleine Differenz zwischen meinem Departement und den Finanzdirektoren bleibt allerdings bestehen, wir werden sie noch zu diskutieren haben. Im Gegensatz zur Finanzdirektorenkonferenz bin ich der Überzeugung, dass eben auch die Tatbestände der indirekten Teilliquidation und des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels einer vernünftigen gesetzgeberischen Lösung zugeführt werden müssen. Das ist meine Überzeugung. Wir müssen hier endlich einmal Rechtssicherheit schaffen. Ich werde in Bezug auf diese Teilliquidationsprobleme, die einfach noch ungelöst sind, immer wieder angegangen. Dazu genügt - bei allem Respekt vor dem Kreisschreiben der Steuerverwaltung - ein Kreisschreiben halt eben nicht. Ich möchte das im Grundsatz im Gesetz regeln.
Die nun vorliegende Einigung - sie besteht im Grundsatz zwischen den Kantonen und meinem Departement - führt jetzt wie gesagt dazu, dass wir im Februar einen Vernehmlassungsbericht und zudem ein Aussprachepapier präsentieren werden. Dann ist aber vorgesehen, sehr rasch - schon im Juni des nächsten Jahres - gestützt auf diese Vernehmlassung eine Botschaft zu präsentieren. Dies mit dem Ziel, dass Sie noch im nächsten Jahr mit dieser Unternehmenssteuerreform auf parlamentarischer Ebene beginnen können. Das natürlich immer auch unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat dieser Vorgehensweise folgt. Ich habe den Bundesrat über diesen Zeitablauf orientiert, und ich gehe nicht davon aus, dass hier grössere Probleme auftauchen werden. Sollte der Bundesrat aber wider Erwarten eine völlig andere Stossrichtung wählen und z. B. schwergewichtig statt beim Unternehmer bei der Unternehmung die Entlastung suchen, dann muss ich ein neues Vernehmlassungsverfahren machen. Dann könnten sich unliebsame Zeitverzögerungen einstellen. Aber ich gehe nicht davon aus.
Noch ein paar Worte zum Inhalt der parlamentarischen Initiative 02.469 der CVP-Fraktion, wenn ich schon einen Ständerat aus der CVP als Gesprächspartner habe. Diese ist zu einem grossen Teil, das kann ich Ihnen sagen, in die Vernehmlassungsvorlage eingeflossen und findet sich dann auch, wie Sie sehen werden, in den Vorschlägen wieder, die jetzt von den Finanzdirektoren genehmigt worden sind. Ich denke da vor allem an die Verbesserungen für die Kapitalgesellschaften, also die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, dann die Erleichterungen beim Beteiligungsabzug - das war ja auch Ihr Anliegen - und an die Massnahmen für die Personenunternehmen, namentlich Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge, die aus Kreisen der KMU so sehr angestrebt werden.
In einem einzigen Punkt muss ich Ihnen widersprechen, nämlich bei dem von Ihrer Fraktion vorgeschlagenen Halbeinkünfteverfahren. Da hat sich gezeigt, dass unüberwindbare Probleme in Bezug auf die Finanzierbarkeit entstehen würden. Es würde die Inhaber von Personenunternehmen, aber auch den Fremdkapitalgeber diskriminieren. Da können Sie nicht mit meiner Unterstützung rechnen. Wenn Sie hier nachfassen wollten, dann müssten Sie das gegebenenfalls in der parlamentarischen Debatte tun. In allen anderen Fragen kann ich Ihnen versichern, dass der Bundesrat die erwähnte parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion weitestgehend in seine Überlegungen zur Unternehmenssteuerreform einbezogen hat.
Noch ein Wort zu den anderen Baustellen: Was die Familienbesteuerung anbetrifft, da müssen Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Ich weiss, dass dieses Thema bei mindestens zwei der vier Bundesratsparteien sehr weit oben auf der Prioritätenliste steht. Deshalb haben wir vor kurzem zunächst einen Bericht über die Individualbesteuerung veröffentlicht. Ich hoffe, dass Sie über die Festtage Zeit haben, diesen Bericht einmal gründlich zu studieren. Es liegt uns sehr daran, gewisse Vorentscheidungen treffen zu können.
Ein weiteres Element wird dann die Frage sein, ob Sie bei der Besteuerung im Zusammenhang von Kindern eher in Richtung Kinderabzüge legiferieren wollen, wie bisher, oder ob allenfalls dort eher der Weg Richtung Kinderzulagen, Familienzulagen - Stichwort: parlamentarische Initiative Fankhauser - zu beschreiten wäre. Das sind Vorentscheide. Je nachdem bekäme für mich die negative Einkommenssteuer sehr bald eine erhöhte Bedeutung. Im Bereich der Familienbesteuerung müssen wir in Zwischenschritten vorgehen. Aber ich möchte Ihnen auch hier signalisieren, dass dem Bundesrat nicht daran liegt, sie irgendwie politisch zu verzögern, aus der Angst heraus, es würden dann Einnahmenausfälle zu beklagen sein, sondern wir wollen in Schritten und sorgfältig vorgehen. Bei der Familienbesteuerung muss die Grundsatzdiskussion auch im nächsten Jahr stattfinden. In diesem Zusammenhang müssen bei der Familienbesteuerung Zwischenentscheidungen getroffen werden.
In Bezug auf die Unternehmensbesteuerung, Herr Berset, ist es in der Tat kurzfristig nicht immer klar, welches die Wachstumseffekte sind. Ich habe mich diesbezüglich auch in der Finanzliteratur etwas kundig gemacht. Aber ich glaube, mittel- und langfristig ist es ganz eindeutig so: Wenn die Unternehmen steuerlich günstige Voraussetzungen haben und Standorte steuerlich günstige Voraussetzungen bringen, wird das Ansiedeln von Unternehmen und das [PAGE 915] Investieren begünstigt sowie die Risikokapitalbereitschaft erhöht. Dass damit Wachstum entsteht, ist für mich ausser Zweifel. Nur muss man sich davor hüten zu sagen, mit der Einführung von Steuererleichterungen im Bereich der Unternehmenssteuerreform sei sozusagen uno actu auch schon das Wachstum unterwegs. Man muss dann da auch noch die Nerven haben, sage ich mal, diese Prozesse auch wachsen zu lassen.
Ein letztes Wort zu den Zahlen: Wir müssen davon ausgehen, dass mit beidem, mit der Unternehmenssteuerreform und der Familienbesteuerung, enorme Ausfälle auf den Bundeshaushalt und auch auf die Kantone zukommen werden. Aber das ist der Preis, den wir für bessere Standortbedingungen zu zahlen haben. Das ist die Vorleistung, die wir erbringen müssen, um diesen Standort zu halten. Sonst riskieren wir, international abgehängt zu werden. Wenn ich sehe, was in den osteuropäischen Ländern derzeit an Steuererleichterungen unterwegs ist, so finde ich erst recht, dass wir hier einen hohen zeitlichen Druck haben, und ich möchte diesen zeitlichen Druck rasch mit Vorlagen an Sie herantragen.
In diesem Sinne bin ich Herrn Wicki dankbar, dass er mit seiner Interpellation diese Zeitvorstellungen hinterfragt hat. Ich möchte ihm noch einmal versichern, dass es keinen Grund gibt, aus politischen Gründen zu zögern, sondern es gibt höchstens die Verpflichtung, sorgfältig und gezielt vorzugehen; Sie werden im Februar des nächsten Jahres dazu wieder Weiteres hören.