Wicki Franz · Ständerat · 2004-12-16
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Ich begrüsse es, dass der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform II nach wie vor als ein prioritäres Vorhaben betrachtet. Auch ist es richtig, wenn der Bundesrat sagt, er wolle dem Parlament ein Projekt vorlegen, das von den Kantonen und von der Wirtschaft mitgetragen wird. Was die Kantone anbetrifft, stützt sich aber der Bundesrat allem Anschein nach auf die Stellungnahme, welche die Kantone im Zeichen der Abstimmungsthemen vom 16. Mai 2004 verfasst haben. Diese Antworten sind jedoch heute überholt. Die Kantone haben inzwischen klar signalisiert, dass sie eine rasche Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II mittragen.
In der Medienmitteilung der Finanzdirektorenkonferenz vom 26. November dieses Jahres heisst es: "Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich an einer ausserordentlichen Plenarkonferenz unter dem Präsidium von Eveline Widmer-Schlumpf und im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz auf ein Konzept für die Reform der Unternehmensbesteuerung geeinigt." Wie zu vernehmen war, ist dieser Entscheid der kantonalen Finanzdirektoren einstimmig gefällt worden. Die Antwort des Bundesrates und des Finanzdepartementes für das weitere Vorgehen ist daher allzu zögerlich. Wenn es in der Antwort auf die Interpellation in Ziffer 2 heisst: "Der Bundesrat kann sich daher erst auf eine bestimmte Reformvariante festlegen, wenn die Ergebnisse der Konsultationen zwischen dem EFD, den Kantonen und der Wirtschaft vorliegen", dann muss ich Sie fragen, Herr Bundesrat: Worauf konkret wird noch gewartet?
Was die Fragen der Finanzierbarkeit und der Umsetzbarkeit anbetrifft, sind diese in erster Linie von den Kantonen zu beantworten. Sie tragen die Hauptlast allfälliger Ausfälle, und sie sind für die Veranlagung zuständig. Unbestritten ist ja, dass die Tarifhoheit der Kantone gewahrt bleiben soll. Damit wird auch auf die unterschiedliche finanzpolitische Lage der Kantone sowie die unterschiedliche Belastungssituation für die Dividenden Rücksicht genommen. In Gesprächen mit Kantonen hat sich gezeigt, dass sie einen jährlichen Betrag von rund 700 Millionen Franken als finanziell tragbar erachten. Von einer ausserordentlich schwierigen Konsensfindung, wie es in der Interpellationsantwort heisst, kann demnach nicht die Rede sein. Wenn der Bundesrat ein völlig neues Modell signalisiert, ist dies ein Ausdruck der zögerlichen Haltung. Dies weckt sogar den Verdacht, es werde in Verzögerungstaktik gemacht, denn ein völlig neues Modell würde eine erneute Verschiebung nach sich ziehen. Dies würde nicht verstanden, insbesondere wenn man die internationale Dynamik im Steuerbereich betrachtet.
Abschliessend bitte ich den Bundesrat, eine rasche Umsetzung der Vorlage Unternehmenssteuerreform II an die Hand zu nehmen, einer Vorlage, in welcher die Verbesserung des steuerlichen Standorts, insbesondere auch für die KMU, und ein merkbares Wachstumsimpulsprogramm im Zentrum stehen. Mit der Unternehmenssteuerreform II kann und soll der Steuerstandort Schweiz attraktiver gemacht werden. Wir können damit das Wirtschaftswachstum fördern. Schliesslich wird damit auch die Steuersystematik verbessert.