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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-02-28

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-02-28

Wortprotokoll

In jüngerer Zeit traten bei eidgenössischen Volksabstimmungen verschiedentlich private Komitees auf, die ein- bis zweistellige Millionenbeträge zur Verfügung hatten, welche aus öffentlichen Geldquellen finanziert wurden. Diese Komitees "betonierten" die ganze Inseratenlandschaft in der Schweiz, ja, sie hatten zum Teil auch Fernsehwerbespots zur Verfügung; diese waren allerdings gut verpackt. Vielleicht kamen sie nicht direkt als Abstimmungspropaganda daher, aber sie hatten selbstverständlich damit zu tun. Die ideellen Gruppierungen, die gleichzeitig Volksinitiativen zur Abstimmung brachten, hatten keine reale Chance, gegen eine solche staatlich finanzierte Propagandamaschine zu gewinnen. Mit kleinen Spendenbeiträgen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern ist es nicht möglich, einer öffentlich finanzierten Manipulation der öffentlichen Meinung entgegenzutreten.

Ich bin der Meinung, es bestehe in diesem Land das Gebot der innenpolitischen Neutralität des Staates und seiner Organe; auch seine Unternehmungen haben, soweit sie eben aus Zwangsabgaben finanziert werden, nicht das Recht, mit Mitteln, die von allen Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden, unbegrenzt Werbung zu betreiben. Die Gleichheit in der demokratischen Auseinandersetzung der Beteiligten ist heute real nicht mehr gewahrt, und dies führt zu einer Zerrüttung der Demokratie und entlegitimiert auch die Entscheide, die vom Volk getroffen werden. Deshalb bin ich der Meinung, dass hier mit einer gesetzlichen Regelung den öffentlich finanzierten Abstimmungskampagnen Grenzen gesetzt werden sollten. Dies sollte für alle staatlichen, aber auch für die halbstaatlichen Geldquellen gelten, z. B. Krankenkassen oder Elektrizitätswerke, die ihre Einnahmen aus Zwangsabgaben generieren.

Wir sollten in unserem Lande keine Propagandabehörden haben. Es gibt in der Geschichte Beispiele dafür, dass es sehr schlecht kommt, wenn der Staat Propaganda macht, wenn er nur die eine Seite der öffentlichen Meinung unterstützt und die andere nicht. Wenn der Staat schon mit öffentlichen Mitteln Abstimmungskampagnen finanziert, müsste man beide Seiten berücksichtigen. Das ist aber nie der Fall.

Mein Vorstoss sagt nicht, dass Vertreter staatlicher Organe in Abstimmungskämpfen nichts sagen dürfen. Ich bin nicht für einen Maulkorb, sei dies für Bundesräte oder für Direktoren öffentlicher Betriebe. Darum geht es nicht. Es geht nur darum, dass in der Regel nur die eine Seite Geld bekommt, und zwar heute in einer Höhe, die laut Bundesgericht schon längst hätte beanstandet werden müssen. Denken Sie daran, dass im Laufental eine Zuwendung von bloss 150 000 Franken für die eine Seite, nämlich für die Berntreuen, zur Wiederholung der Abstimmung führte und dass damals dann die Gegenseite in der zweiten Abstimmung obsiegte. Wenn wir die Sache so ansehen, dann müssten sämtliche Abstimmungen z. B. über Atomkraftwerke in der Schweiz wiederholt werden, weil die Spiesse vollkommen ungleich lang waren und die eine Seite immer staatlich finanzierte Lügenpropaganda betrieb. Ein solcher Werbeaufwand verfälscht die Meinungsbildung und ist eines liberalen Staates unwürdig.

Deshalb bitte ich Sie, hier eine gesetzliche Regelung vorzusehen, damit eine solche staatliche Propaganda in Zukunft nicht mehr möglich ist, damit in einem Abstimmungskampf beide Seiten gleich lange Spiesse haben und damit unsere demokratischen Organe nicht zerrüttet werden.