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Bigger Elmar · Nationalrat · 2005-02-28

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-02-28

Wortprotokoll

Ich spreche für die Nutzbarmachung des Inn mit dem Abkommen mit der Republik Österreich. Schon am 30. September 1982 haben die Engadiner Kraftwerke AG zuhanden der noch zu gründenden Bau- und Betriebsgesellschaft beim Bundesrat ein Konzessionsgesuch für ein Grenzkraftwerk am Inn eingereicht. Grenzkraftwerke sind für die Schweiz keine Neuigkeit. Heute sind bereits 23 Wasserkraftanlagen im Mitbesitz von umliegenden Ländern. Wegen Unklarheiten aufgrund des EU-Beitritts von Österreich und der noch grösseren Angst vor der Elektrizitätsmarktliberalisierung erlahmte die Verfolgung dieses Anliegens. Unseres Erachtens gilt es, diese lohnende Wasserkraftnutzung zu aktivieren. Es ist vorgesehen, zirka 400 Gigawatt Strom zu erzeugen. Der Anteil der Schweiz am Kraftwerk beträgt lediglich 15 Prozent. Dieser wird zum grössten Teil durch einen Stollenbau von der Länge von 23 Kilometern auf österreichischer Seite bis zur Zentrale Ried geführt. Den Schweizer Anteil zu erhöhen wäre nur möglich, wenn bezüglich Schalklbach auf Stufe Samnaun ein eigenes Kraftwerk realisiert würde. Dieses Projekt wurde aber zur Hauptsache aus ökologischen Gründen zurückgestellt. Zum ökologischen Aspekt kann man festhalten, dass der Schwall bisher Schwankungen bis 1,2 Meter verursachte. Mit der Realisierung des Kraftwerks würde das Schwallproblem auf der Schweizer Seite bestimmt gelöst sein. Die Energiepolitik des Bundes geht in die gleiche Richtung, nämlich die Gewinnung von einheimischer und erneuerbarer Energie durch Wasserkraft zu fördern.

Mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 450 Millionen Franken würde eine Produktion von 400 Gigawatt angestrebt. Mit dieser Stromerzeugung könnten wiederum etwa 90 000 Haushaltungen mit Strom versorgt werden.

Wie wir der Botschaft entnehmen können, ist - bis auf die Kleinigkeit von Artikel 20 und 21 - sicher für genügend Vorsicht in der voraussichtlichen Gesetzgebung gesorgt. Das heisst: Die Fragen der Restwassermenge werden geregelt, Wasserzinse können für eine kleine Gemeinde wie Tschlin von Bedeutung sein. Zudem ist es ein Beitrag, um den Anteil an Strom aus Wasserkraft zu halten. [PAGE 12]

Aus dieser Überzeugung heraus haben der Ständerat mit 28 zu 0 Stimmen und die UREK-NR mit 21 zu 0 Stimmen - ebenfalls einstimmig - dieser Vorlage zugestimmt.

Als Kommissionssprecher beantrage ich Ihnen, diesem Abkommen mit Österreich zuzustimmen.