Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-02-28
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-02-28
Wortprotokoll
Ich kenne die Institution der Zusatzfragen an den Bundesrat, aber bitte missbrauchen Sie die nicht als eine Rechtsauskunftsstelle für hängige Probleme, die Sie haben. Ich hoffe, meine Haftung sei - für den Fall, dass ich jetzt etwas Falsches sage - durch die Immunität wegbedungen.
Ganz grob will ich Ihnen sagen, es gelten die Regeln des Schweizer Obligationenrechtes, und Ihre erste Frage betrifft den Gutglaubensschutz. Der Verkäufer darf natürlich nicht arglistig einen Mangel am Grundstück, den er kennt, verschweigen. Bei der zweiten Frage, bei der Wegbedingung des Haftungsrechtes, muss ich Sie auf Ihre Anwälte, die Sie sicher hinter sich haben, verweisen. Ich sage nur, es gelten die Regeln des Obligationenrechtes. Ich habe meine Prüfung als Rechtsanwalt vor etwa dreissig oder vierzig Jahren gemacht und habe heute nicht immer alle Probleme völlig präsent. Wenn ich heute Nacht von Ihrer Frage umgetrieben werde, kann es sein, dass ich morgen früh eine Antwort haben werde.