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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-02-28

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-02-28

Wortprotokoll

Ich danke der Kommission und Ihrem Rat für die Beseitigung der Differenzen mit dem Ständerat. Es ist zu diesem Antrag kein Minderheitsantrag gestellt worden, und ich will Sie meinerseits nicht mit zweiflerischen Kommentaren über die Tauglichkeit dieses Antrages der Kommission langweilen. Ich will nur sagen: Es könnte sein, dass diese Lösung in der Praxis doch noch einige Schwierigkeiten bereiten wird. Aber ich muss mir auch sagen: Es ist ja nicht so, dass der Gesetzgeber immer nur Gesetze machen muss, die dann gar keine Schwierigkeiten machen; ein bisschen den Kopf zerbrechen müssen sich die Anwender manchmal.

Es gibt zwei Probleme:

1. Wenn der Verschmutzer nach dem Verkauf zahlungsunfähig geworden ist, dann kommt der Eigentümer zum Zug. Das bedeutet natürlich, dass in einem Falle der Eigentümer nicht zahlen muss, wenn der Verschmutzer noch bei Kasse ist. Wenn aber der Verschmutzer Konkurs macht, muss der Eigentümer zahlen. Das schafft unter den Eigentümern eine gewisse Ungleichheit. Es ist auch uns noch nicht ganz klar, was es heisst, wenn in der Zwischenzeit das Grundstück immer wieder die Hand gewechselt hat, wenn mittlerweile der zweite, dritte oder vierte Eigentümer da ist. Was bedeutet das dann?

2. Es kommt noch eine Schwierigkeit: Sie haben jetzt den Ausdruck gewählt, der Eigentümer dürfe einerseits nur "notwendige Arbeiten" vornehmen; andererseits hat er aber die volle Planungsfreiheit.

Ich wollte das nur gesagt haben für den Fall, dass dann der Ständerat hier noch vertiefte Auskünfte haben will und vertiefte Abklärungen macht. Aber ich bin froh, dass Sie diese Lösung gefunden haben. Wir hoffen, dass wir so gemeinsam zu einem Ende kommen.