Lexipedia

Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-02-28

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-02-28

Wortprotokoll

Das Göteborger Protokoll macht gemäss Botschaft vom 19. Mai 2004 Vorgaben bezüglich der nationalen Emissionsminderungsziele bis zum Jahr 2010 für Schwefel, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen sowie bezüglich Emissionsminderungstechniken für stationäre und mobile Quellen als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Europa.

Was ist der Hintergrund dieses Göteborger Protokolls? Am 6. Mai 1983 hat die Schweiz als Mitglied der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, die sogenannte Genfer Konvention, ratifiziert. Um die in diesem Rahmenübereinkommen festgelegten Zielsetzungen zu konkretisieren, sind Zusatzprotokolle erforderlich. Am 30. November 1999 wurde anlässlich einer ausserordentlichen Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens auf Ministerebene in Göteborg ein Protokoll - eben betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon - verabschiedet; Eutrophierung bedeutet eine zu starke Anreicherung von Nährstoffen in Böden und Gewässern. Ziel des Protokolls ist die Begrenzung und Verringerung dieser Emissionen von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen, die durch menschliche Tätigkeiten entstehen und die sich aufgrund von Versauerung, Eutrophierung und Bildung von bodennahem Ozon infolge weiträumigen und grenzüberschreitenden atmosphärischen Transports nachteilig auf die menschliche Gesundheit, das natürliche Ökosystem, Materialien und landwirtschaftliche Kulturen auswirken können.

Die grundlegenden Bestimmungen des Protokolls, namentlich dessen ökologische Zielsetzungen - wie kritische Eintragungsraten für versauernde Stoffe und für Stickstoff mit düngender Wirkung, kritische Konzentrationen für Ozon und anderes sowie die Massnahmen zur Begrenzung von Schadstoffemissionen -, sind mit der geltenden schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Luftreinhaltung und mit der bisherigen Luftreinhaltepolitik des Bundesrates vereinbar. Dazu gehören das Bundesgesetz über den Umweltschutz, das Luftreinhaltekonzept des Bundesrates, die Luftreinhalte-Verordnung und die Verordnungen betreffend die technischen Anforderungen an Motorfahrzeuge, aber auch die Programme der Agrarpolitik 2002 und 2007 auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft und der dazugehörenden Verordnungen. Detaillierte Angaben über den aktuellen Stand der Luftreinhaltung bietet der Bericht des Bundesrates über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone. Die verschiedenen Verpflichtungen zur Emissionsverringerung werden von der Schweiz mit dem Vollzug der obengenannten, in Kraft stehenden Verordnungen bereits umgesetzt, sodass keine Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen und damit auch kein zusätzliches Personal in der Bundesverwaltung nötig sind. Aufgrund der aktuellen Schätzungen und unter Berücksichtigung der ungewissen Entwicklungsperspektive in der Wirtschaft, beim Verkehr, beim Energieverbrauch und in der Agrarpolitik bis 2010 kann heute davon ausgegangen werden, dass die Schweiz die landesspezifischen Emissionshöchstmengen dank der Umsetzung der bereits beschlossenen, in Kraft stehenden Massnahmen einhalten wird. Das Protokoll, über das wir heute abstimmen oder das wir ratifizieren wollen, wurde von 28 europäischen Ländern sowie von den USA, Kanada und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.

Zu diskutieren gab in der Kommission erstens die Frage der Ammoniak-Emission, die in der Schweiz übermässig ist und zu Auflagen für die Landwirtschaft führen wird, zweitens der Stand der Arbeiten im Bereich des Ozons und drittens die Frage, ob wir die zur Diskussion stehenden Probleme nicht überzeichnen, hochschaukeln, und ob wir nicht zum Musterknaben und Bannerträger auf dem internationalen Parkett werden. Die Ausführungen in der Botschaft und die Antworten der Verwaltung haben aber gezeigt, dass diese Bedenken nicht begründet sind. Ich wiederhole: Die Grundlagen zur Umsetzung des Protokolls sind in unserer Gesetzgebung, in den bestehenden Verordnungen gegeben. Es [PAGE 7] braucht also keine neuen Gesetze; die Ziele sollten auf der Grundlage der jetzigen Gesetze erreicht werden. Dementsprechend braucht es kein zusätzliches Personal; es entstehen also keine zusätzlichen Kosten in der Bundesverwaltung.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen, und mit dem gleichen Stimmenverhältnis - 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung - hat sie in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss zugestimmt.

Ich empfehle Ihnen im Auftrag der Kommission, dasselbe zu tun. Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss einstimmig zugestimmt.