Schenk Simon · Nationalrat · 2005-02-28
Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-02-28
Wortprotokoll
Die vielen Voten gegen die SVP zeigen irgendwie auf, dass doch eine gewisse Nervosität da ist. Oder vielleicht ist da und dort auch eine innere Stimme, die sagt, dass man auch zu diesen Ausgaben kritische Fragen stellen darf. Ich bin also Sprecher der "Mission impossible", wie es Frau Simoneschi gesagt hat, die versucht, diese "mickrigen" 39 Millionen Franken, wie es Frau Hollenstein gesagt hat, zu verhindern.
Die Kernbotschaft der SVP ist eigentlich bereits im Text der Rückweisungsanträge auf der Fahne enthalten. Es können und dürfen keine neuen Kredite zugunsten der Bahnprojekte gesprochen werden, bevor nicht die per 2007/08 angekündigte Gesamtschau vorliegt. Der im Bundesbeschluss 1 vorgesehene Planungskredit von 24 Millionen Franken ist mehrheitlich unnötig, unseriös und teilweise auch ideologisch. Ich begründe diese Aussage mit sechs Kritikpunkten:
1. Bei einer, wie es formuliert ist, unabhängigen Studie "zur Charakterisierung der Verkehrsverhältnisse" auf der Schiene in den Jahren 2020-2030 würde ich schon im Voraus eine Bank setzen, dass diese Studie ganz im Sinne des Auftraggebers ausfallen wird. Es heisst so schön: "unter Berücksichtigung des Strassen-, Luft- und Wasserverkehrs" in den Jahren 2020-2030. In Tat und Wahrheit dürfte es sich jedoch um eine ideologische Annahme handeln, wonach die Verkehrsverlagerung erfolgreich sei. Entsprechend euphorisch dürften die Prognosen über Verkehrsaufkommen und Wirtschaftlichkeit der erweiterten Infrastruktur ausfallen.
2. Dass auch für das Abstimmen mit dem Konzept und den Projekten der zweiten Etappe der "Bahn 2000" hier weiteres Geld gefordert wird, ist ganz einfach unseriös. Das hätte längst geschehen sollen und müsste in den bereits bewilligten Krediten enthalten sein.
3. Auch der Umstand, dass für das Ausarbeiten eines Vorprojektes für die Neat-Linienführung zusätzliches Geld gefordert wird, ist alles andere als seriös. Das müsste doch in den vom Nationalrat in der Sommersession bewilligten 100 Millionen Franken enthalten sein. Es scheint fast, als wolle man mit dem neu geforderten Kredit die Zustimmung Uris erkaufen.
4. Dass man mit dem Geld neue Planungsstudien und eine Analyse der Verkehrsflüsse auf den Transitachsen von Grenze zu Grenze erstellen will, ist kaum zu glauben. Auch hier ist doch das Resultat schon absehbar. Einerseits hätten doch die Verkehrsflüsse bereits vor dem Volksentscheid zur Neat analysiert sein sollen, um das Projekt überhaupt zu rechtfertigen. Andererseits wird ja ohnehin jährlich über das Verkehrsaufkommen auf den Transitachsen berichtet. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Analyse einzig der Begründung neuer Massnahmen zur Verkehrsverlagerung dienen soll.
5. Auch andere Sachen werden aufgezählt, etwa das Aufzeigen von Massnahmen auf den Nord-Süd-Achsen des schweizerischen Schienennetzes zur weiteren Entwicklung des qualitativen und quantitativen Angebots. Das tönt sehr gut. Das Erstellen einer Prioritätenliste, das Evaluieren von Verbesserungen für Verbindungen mit dem Ausland, das Auswerten von Planungsstudien und Analysen: Das alles darf doch niemals auf einen solchen Zusatzkredit angewiesen sein. All diese Punkte hätten bei einer einigermassen seriösen Planung doch von allem Anfang an eingeplant [PAGE 19] werden sollen. Man weiss nicht erst seit heute, dass man für diese Anliegen zusätzliche Mittel aufwenden muss.
6. Dass jetzt noch neue Prioritätenlisten der auszulösenden Arbeiten erstellt werden sollen und Grundlagen für die Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte erarbeitet werden sollen, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die ganze Planung infrage gestellt werden muss. Bevor über die künftige Entwicklung entschieden werden kann, muss die angekündigte Gesamtschau vorliegen.
Fazit zum Bundesbeschluss 1: Der Kredit von 24 Millionen Franken ist abzulehnen, weil die damit finanzierten Arbeiten nur eine Grundlage für die Gesamtschau darstellen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass diese Gesamtschau in der vorliegenden Botschaft schon als "Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahn-Grossprojekte" bezeichnet wird. Damit wird der ursprüngliche Sinn der Gesamtschau bereits zum Voraus in eine falsche Richtung gelenkt.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit zu unterstützen.
Auch dem im Bundesbeschluss 2 geforderten Kredit von 15 Millionen Franken steht die SVP-Fraktion ablehnend gegenüber. Die mit diesem Geld vorgesehene Finanzierung der Trassensicherung für die zurückgestellten Neat-Strecken ist unsinnig, solange die Gesamtschau nicht vorliegt. Es kann doch nicht sein, dass wir heute schon Geld sprechen für den Landerwerb zum Ausbau von Strecken, von denen wir noch gar nicht sicher sind, ob und wann sie überhaupt gebaut werden. Dieser Kredit würde präjudizierend wirken, und es ist ganz einfach unsinnig, diesen Landerwerb zu realisieren, bevor die Gesamtschau in dieser Angelegenheit vorliegt.
Deshalb lautet das Fazit, dass auch der Kredit zum Bundesbeschluss 2 abzulehnen ist, solange keine Gesamtschau vorliegt und unklar ist, welche Zulaufstrecken ausgebaut werden sollen.
Alles in allem sollen mit diesen Krediten lediglich Präjudizien im Hinblick auf die Gesamtschau geschaffen werden. Die Botschaft stellt also nur eine Weiterführung der bekannten, schon früher erwähnten Salamitaktik dar.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auch hier den Rückweisungsantrag der Minderheit zu unterstützen.
Abschliessend stelle ich im Namen der SVP-Fraktion noch die folgenden Forderungen auf:
Eine Gesamtschau muss unverzüglich vorgelegt werden. Sie ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung. Wird die Gesamtschau erst 2007 vorgelegt, ist es zu spät, weil dann viele Präjudizien bereits geschaffen sind. Die Gesamtschau kann durchaus auch in Form eines Entwurfes vorgelegt werden, bevor sie in die Vernehmlassung geht. Wichtig ist vor allem, dass Kommissionsmitglieder und Parlamentarier wissen, wohin das gesamte Projekt steuert. Die Gesamtschau muss eine Langfristplanung beinhalten, damit die Folgen des Neat-Projektes bzw. der Eisenbahn-Grossprojekte abgeschätzt werden und Entscheide auf einer seriösen Grundlage erfolgen können. Dazu gehört auch die Beurteilung der finanziellen Situation.
Die Gesamtschau muss auch eine Prioritätenordnung enthalten. Sie trennt das Notwendige vom Wünschenswerten. Letztlich muss sichergestellt werden, dass das Konzept Neat funktioniert, wenn der Betrieb aufgenommen wird. Die Eisenbahn-Grossprojekte müssen auch im Hinblick auf die Finanzierung dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgen: Der Franken muss dort investiert werden, wo der grösste Nutzen resultiert. Bei der Gesamtschau kann es sich nicht um eine Auflistung dessen handeln, was man in Zukunft noch alles machen könnte. Sie soll den dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Neat aufzeigen.
Mit den Rückweisungsanträgen können wir die Weichen noch richtig stellen.