Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2003-06-17
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Wenn Sie eine Ferienreise buchen, dann können Sie sich zwischen einem Doppelzimmer und einem Einzelzimmer gegen Aufpreis entscheiden - das ist bei allen Anbietern heute üblich. Eine solche Wahl möchten wir auch den Drittklasspatienten, den allgemein versicherten Patienten, in den Spitälern ermöglichen. Das geht nur, wenn Sie ein solches Angebot auch im KVG aufnehmen.
Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten dieses Einzelzimmer auch ohne Zusatzversicherung erwerben können. Denn in der Zusatzversicherung befinden sich ärztliche Leistungen, die häufig gar nicht unbedingt gewünscht werden: die Behandlung durch den Chefarzt, die freie Arztwahl usw. Es ist klar, weshalb sich die Ärzte - hier offensichtlich vertreten durch Herrn Gutzwiller - gegen diese Möglichkeit wehren: Sie möchten die Patienten in die Zusatzversicherungen kanalisieren, um so auch ihr Einkommen zu steigern. Wir sind der Meinung, ein Einzelzimmer sei ein Menschenrecht! Man soll die Möglichkeit erhalten, dieses Recht einzufordern, weil man es ja auch finanzieren will. Das heisst also: Es ist eine Lösung, die den Spitälern keine Zusatzkosten aufbürdet, sondern ihnen die nötigen Geldmittel verschafft, um die entsprechende Anpassung der Infrastruktur vorzunehmen. Es ist klar, das braucht Zeit. Wenn wir es heute ins Krankenversicherungsgesetz aufnehmen, dann werden immerhin die Grundlagen dafür geschaffen, um dieses Angebot bereitzustellen.
Tatsache ist, dass sich heute immer weniger Versicherte Zusatzversicherungen leisten können oder wollen. Gerade deshalb, meine ich, ist es klar: Man ist im Spital, man ist in einer Notsituation; wenn man schon bei einer Ferienreise ein Einzelzimmer buchen kann, dann sollte das doch erst recht bei einem Spitalaufenthalt möglich sein - wie gesagt, dies nicht nur, wenn es medizinisch indiziert wird. Wir wollen hier nicht die Ärzte vorschreiben lassen, was die Kunden gerne möchten, sondern ich meine, die Patientinnen und Patienten auch in der Allgemeinversicherung sollen das Recht auf ein Einzelzimmer erhalten, wenn sie es dann vergüten. Den Kantonen und den Versicherungen sollen keine Kosten entstehen. Es ist, wie gesagt, eine Leistung, die von den Patientinnen und Patienten freiwillig bezahlt wird.