Bangerter Käthi · Nationalrat · 2003-06-17
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich denke, wenn wir schon ein Kulturgütertransfergesetz machen, müssen wir ganz klar definieren, was wir wollen. Hier in Artikel 724 ZGB sprechen wir von herrenlosen Naturkörpern oder Altertümern. Der Ständerat hat nun die Wichtigkeit und Bedeutung dieser Objekte eingegrenzt, indem er sagt, dass diese von wissenschaftlichem Wert sein sollen. Aber er ist auf halbem Weg stehen geblieben. Ich denke, die Definition sollte noch genauer sein; der wissenschaftliche Wert muss erheblich sein, das heisst für mich "streng wissenschaftlich" oder "objektiv wissenschaftlich". Denn wir wissen: Wissenschaftliche Kriterien sind auch unter Wissenschaftern nicht immer unbestritten. Mit dem Zusatz "von erheblichem wissenschaftlichem Wert", wie er im geltenden Gesetz war und ist, schaffen wir mehr Klarheit.
Ich beantrage Ihnen, der Minderheit zuzustimmen.