Graf Maya · Nationalrat · 2003-06-17
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Auch die grüne Fraktion wird hier die Kommissionsmehrheit unterstützen und die Minderheit Pfister Theophil ablehnen.
Heute kann ein Kulturgut von einem gutgläubigen Erwerber oder einer gutgläubigen Erwerberin nur während 5 Jahren ab dem Zeitpunkt des Abhandenkommens gegen Entschädigung zurückverlangt werden. Was sind 5 Jahre im Vergleich zu Kulturgütern, die teilweise 4000, 5000 Jahre alt sein können und zur Kultur eines Landes, eines Volkes gehören? Bitte beachten Sie das immer. Es wurden viele Fristen diskutiert: 15 Jahre hier im Nationalrat; 30, 50 Jahre in den Vernehmlassungen. Die EU-Erlasse sehen Verjährungsfristen von 30, teilweise sogar von 75 Jahren vor. Wir sind jetzt froh, dass sich der Ständerat so klar für den Kompromiss von 30 Jahren geäussert hat.
Die Minderheit versucht nun zum x-ten Mal, eine kürzere Frist auszuhandeln, und votiert für 20 Jahre; das ist unglaubwürdig. Die Schweiz würde sich mit diesen 20 Jahren wiederum einen Sonderzug erlauben, der auch international auf wenig Verständnis stossen dürfte. Dazu kommt, dass kurze Verjährungsfristen im Vergleich zum Ausland vornehmlich dem illegalen Kunsthandel dienen dürften, und ich meine, daran dürfte niemand in der Schweiz ein Interesse haben.
Der Bundesrat schlug im Entwurf zum Kulturgütertransfergesetz ebenfalls eine Frist von 30 Jahren vor; sie wäre dann im Einklang mit der EU-Gesetzgebung. Das ist übrigens für die grüne Fraktion ein Kompromiss. Wir hätten lieber 50 Jahre gehabt, wie es übrigens in den Vernehmlassungen von 8 Kantonen ebenfalls gefordert wurde; 14 Kantone haben sich für 30 Jahre ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission setzt nun mit einem Kompromiss die Frist auf 30 Jahre fest.
Die grüne Fraktion folgt der Kommissionsmehrheit und lehnt die Minderheit Pfister Theophil ab.