Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-06-17
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die Minderheit I (Randegger) und auch den Eventualantrag der Minderheit II (Scheurer Rémy) abzulehnen und dem Ständerat zu folgen. Wenn wir dem Ständerat folgen, wäre die letzte Differenz bereinigt und beseitigt.
Ich muss schon sagen: Es ist erstaunlich, mit welcher Verbissenheit sich gewisse Leute aus Basel für den Schutz der Raubguterwerber eingesetzt haben und immer noch einsetzen. Es sind zwei Gründe, weshalb wir diesen Antrag der Minderheit I (Randegger) ablehnen:
Der erste Grund sind einmal die Gummibegriffe bei der Formulierung der Entschädigung. Im Minderheitsantrag Randegger sind zwei neue Rechtsbegriffe zu finden. Ich möchte auf den Ständerat verweisen, wo auch Juristen und Juristinnen gesagt haben, dass diese natürlich auch für die Gerichte einen sehr grossen Ermessensspielraum öffnen. Der erste Begriff ist die "Wertsteigerung seit dem Erwerb", und der zweite Rechtsbegriff, der hier eingeführt wird, ist der "Geldwert im Zeitpunkt der Rückführung". Nun muss ich sagen: Den Geldwert eines Gutes im Zeitpunkt der Rückführung, nach so und so vielen Jahren, vielleicht nach zwanzig Jahren, zu schätzen, eines Gutes, das eigentlich keine Markttransaktion erlebt hat, ist eine Ermessensfrage par excellence. Es ist auch bezeichnend, dass Herr Randegger einfach so salopp sagt: "Es wird sowieso zu einer richterlichen Auseinandersetzung kommen." Mit dem Minderheitsantrag I öffnen Sie Tür und Tor für langwierige Prozesse, Entschädigungsfragen, Expertisen usw. Das öffnet der "Expertitis" Tür und Tor; dieser Gummibegriff ist einfach nicht justiziabel. Ich bitte Sie, das nicht einzuführen.
Ein zweiter Grund: Mit einer solchen Formulierung würden Sie natürlich die Spekulation fördern, Sie würden den Umstand fördern, dass man damit kalkuliert, dass man sich trotzdem an der Wertsteigerung beteiligen kann, wenn ein Gut irgendwann mal zurückgeführt werden muss. Damit fördern Sie natürlich die Spekulation mit Kunst; dies sollte der Gesetzgeber nicht noch schützen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat zu folgen. Wie gesagt: Wir hätten damit alle Differenzen ausgeräumt.