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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-06-18

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche nur zu Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe d, wo es um diese neue Ebene der Planung geht. Ich beantrage Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen, weil damit die Planungsgrundsätze für die stationären Einrichtungen nicht mit wesentlich neuen Elementen bestückt werden.

Wir sind mit dieser Vorlage ja daran, Voraussetzungen zu schaffen, welche die Spitalplanungen in wenigen Jahren in neuem Licht erscheinen lassen werden. Es macht meines Erachtens nun keinen Sinn, die staatliche Planung zu verstärken und neue Perimeter für die Planung zu bestimmen, sondern wir sollten es vorläufig möglichst bei dieser kantonalen Hoheit belassen. Durch die Einführung der Fallpauschalen und der monistischen Finanzierung in den Spitälern, wie es ja in den Übergangsregelungen vorgesehen ist, sind betriebswirtschaftliche Beurteilungen nötig und auch möglich, welche die Planung im stationären Bereich beeinflussen. Es werden damit neue Vertragsbedingungen Aufnahme finden. Ich bin also davon überzeugt - umso mehr, wenn ich die Anträge der CVP-Fraktion sehe, die ja sogar einen noch schnelleren Rhythmus zur Einführung der monistischen Finanzierung vorschlagen -, dass an den heute bestehenden Grundsätzen der Spitalplanung im Wesentlichen einmal festgehalten werden soll. Das beantragt die Mehrheit. Wir werden nach der Einführung der monistischen Finanzierung und von marktwirtschaftlichen Elementen in den Spitälern die Möglichkeit haben, auf diese Planung der Kantone zurückzukommen.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen.

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