Suter Marc F. · Nationalrat · 2003-06-18
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Die Minderheit ist der Meinung, dass diese Bestimmung, wonach hier bei der Ausrüstung im Bereich der Spitzenmedizin nun auch die Kantone nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Bereich, nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich eine [PAGE 1098] Machtfülle in der Steuerung des Angebotes bekommen sollen, weit übers Ziel hinausschiesst.
Es ist einzuräumen, dass im Bereich der Medizin, namentlich natürlich der Spitzenmedizin, die Installierung von Hightech auch eine Nachfrage kreiert. Hier haben wir also nicht einen Wettbewerb, wie er sonst auf dem Markt stattfindet, sondern wenn ein Angebot geschaffen wird, dann wird auch eine Nachfrage erzeugt, die dann irgendwie automatisch und entgegen den sonst geltenden Marktregeln hinterherkommt. Es ist auch so, dass in der Schweiz regional in diesem Sinne teilweise ein Überangebot von sehr kostspieligen Einrichtungen besteht.
Diese Situation rechtfertigt es jetzt aber nicht, eine Planwirtschaft einzuführen und den Kantonen hier das Heft in die Hand zu geben; es braucht Wettbewerb. Nehmen Sie das Beispiel von England: In England warten Patienten monatelang auf Untersuchungen im Bereiche der Spitzenmedizin. Das ist nicht nur unwirtschaftlich, es ist vor allem auch unmenschlich und nicht effizient. Wir sind der Meinung, dass gerade das private Angebot in Ergänzung zum öffentlichen notwendig ist. Wenn es beispielsweise um diagnostische Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren geht, haben wir schon heute in der Schweiz lange Wartefristen in den Zentrumsspitälern, die nur beseitigt werden können, weil es das private Angebot gibt.
Einzuwenden ist auch, dass die Planung durch die Kantone nicht das bringt, was man sich davon verspricht. Die Transparenz ist nicht unbedingt gegeben, auch nicht der Rechtsschutz der Spitäler oder Ambulatorien, die solche Dienstleistungen anbieten wollen: Sie haben nicht hinreichende Möglichkeiten, sich gegebenenfalls zur Wehr zu setzen, wenn man ihnen verbietet, ein entsprechendes Angebot zu finanzieren. Die betreffenden privaten Institutionen müssen die Investitionen tätigen, und sie müssen auch darauf achten, ob und dass sich diese Investitionen rechnen. Wir finden, dass diese Marktsteuerung immer noch die bessere ist, als wenn in einem bürokratischen Ablauf entschieden wird, was hier an Investitionen in spitzenmedizinisches Gerät getätigt werden soll oder nicht, jedenfalls soweit es hier um den privaten Sektor geht.
Zum Schluss: In der Spitalplanung besteht ja bereits - und zu Recht - die Möglichkeit der Kantone, nun sogar ganz gezielt und stärker (Art. 39 Bst. f KVG), als das bisher der Fall war, Einfluss zu nehmen. Aber noch weiter zu gehen und bei den Apparaten anzusetzen, in dieser flächendeckenden Formulierung, wie sie die Mehrheit vorschlägt, das geht zu weit und wird sich kontraproduktiv auswirken. Als Patient hat man ein Interesse, dass ein ausreichendes Angebot gegeben ist. Es wird vielfach auch ideologisch gegen diese Spitzenmedizin polemisiert, weil man sie verhindern will, weil man manchmal auch keine Konkurrenz aus dem privaten Bereich wünscht. Wir sind der Meinung, dass die Spitalplanungskompetenz hinreichend ist, dass bei der spitzenmedizinischen Investition hingegen eine Situation beibehalten werden muss, wo die privaten und die öffentlichen Anbieter mit einigermassen gleich langen Spiessen kämpfen können, zumal die Kantone im öffentlichen Bereich über die Betriebsbewilligung und über ihre eigenen Investitionsentscheide genügend Einflussnahme haben, um eine Überinvestition und die Schaffung eines unnötigen Angebotes selber zu bekämpfen. Wir denken, dass dieses Instrumentarium ausreichend ist.
Deshalb: Folgen Sie bitte der Minderheit.