Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2003-06-18
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Ich spreche namens der CVP-Fraktion zu Artikel 41 Absatz 3 und gleichzeitig, weil es ein Konzept darstellt, zu Artikel 49 Absätze 1, 3, 4 und 8 sowie zu Artikel 64bis und zu Ziffer II, Übergangsbestimmungen, Absätze 2 und 4. Diese Bestimmungen beinhalten insgesamt den im Antrag der CVP-Fraktion vorgesehenen Übergang zur monistischen Finanzierung mit der laufenden Revision, grundsätzlich aber mit der Inkraftsetzung bzw. Umsetzung auf das Jahr 2007.
Der neue Finanzierungsschlüssel in Artikel 64bis hat folgende Eckwerte: Die Finanzierung betrifft den stationären und den ambulanten Bereich. Die öffentliche Hand beteiligt sich weiterhin in gleichem Umfange an der Finanzierung der KVG-Leistungen. Wir haben diese Beteiligung der Kantone an der Gesamtrechnung stationär und ambulant auf 25 Prozent festgelegt. Unsere Berechnung basiert auf Zahlen aus dem Jahre 1997, die von den Sanitätsdirektoren stammen. Wenn die Verwaltung heute andere Berechnungen aufgestellt hat, neue Zahlen hat und auf 35 Prozent kommt, dann sind wir selbstverständlich bereit, diese Zahl anzunehmen. Uns geht es um den Systemwechsel, ohne dass dieser im Gegenzug zu Prämienerhöhungen führt, sondern eben im Gegenteil zu Prämienentlastungen. Wir müssen heute den Grundsatzentscheid fällen. Die genaue Zahl kann dann der Zweitrat mit Unterstützung der Verwaltung festlegen.
Im Parlament ist man sich über das Ziel einig, welches den Übergang zu einem Finanzierungssystem mit einem einzigen Finanzierungsträger vorsieht. Der Unterschied liegt nur im Weg. Für die CVP-Fraktion macht der vorgeschlagene Zwischenschritt über die dual-fixe Finanzierung keinen Sinn mehr; der Übergang zu einem klaren Finanzierungssystem soll jetzt in das Gesetz niedergeschrieben werden. Entscheidend in der vorgeschlagenen Finanzierung ist die Einfachheit und Klarheit. Die duale Finanzierung verhindert leider die Transparenz der Kosten und auch der Preise und Vergütungen im Spitalbereich. Niemand weiss heute, welche Kosten wer verursacht und wer was bezahlt. Die Transparenz ist demgegenüber die Grundlage für kostenbewusstes Handeln aller Beteiligten. Wir müssen deshalb von Mischfinanzierungen, welche die Transparenz verschleiern, wegkommen.
Sodann geht es der CVP-Fraktion um die Verhinderung von falschen Anreizen. Die Kassen als Einkäufer bevorzugen bekanntlich die stationäre Behandlung, die zwar insgesamt teurer ist, für die Kassen aber den Vorteil hat, dass sie hier nur rund die Hälfte zu bezahlen haben. Die Kantone wiederum bevorzugen tendenziell die ambulante Behandlung, weil diese für sie ohne Kostenfolge bleibt - Sie sehen die Interessengegensätze, die zwischen den beiden Finanzierungsträgern bestehen. Diese Interessengegensätze und die damit verbundenen Streitereien werden mit dem Übergang zur monistischen Finanzierung beendet.
Es ergeben sich weitere Vorteile aus diesem Finanzierungssystem: Die vielen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen stationären und ambulanten und dann noch zu den teilstationären Behandlungen entfallen. Aufhören kann auch der Widerstand gegen die interkantonale Zusammenarbeit. Kantonsgrenzen können endlich fallen, und der Trend zur betriebswirtschaftlichen Verselbstständigung und Selbstverantwortung der Spitäler wird gefördert.
Ich bitte Sie, heute einen konsequenten Schritt zu tun. Prämiendämpfend wird der Zwischenschritt, wie er jetzt geplant ist, im Gegensatz zum konsequenten Übergang nicht wirken, dessen können Sie sich sicher sein. Damit wiederum ist die Gefahr verbunden, dass der weitere Schritt und der Weg zum Ziel der monistischen Finanzierung in der Folge erst recht verschüttet werden. Auch das ist ein Grund für den jetzigen, konsequenten Wechsel.
Ich bitte Sie, den Antrag der CVP-Fraktion zu unterstützen. Diese neue Finanzierung ist aus unserer Sicht entscheidend für die Kostendämpfung in der Krankenversicherung.