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Goll Christine · Nationalrat · 2003-06-18

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag zu unterstützen, und ich möchte darauf aufmerksam machen, dass diese neue Gesetzesbestimmung auf Druck der Versicherer in dieses Gesetz aufgenommen wurde. Ich möchte auch aus dem Amtlichen Bulletin der Wintersession 2002 zitieren, was die Kommissionssprecherin als Erklärung, als Begründung für diese neue Gesetzesbestimmung abgegeben hat. Frau Heberlein hat gesagt: "Nach Aussage der Krankenkassen sind es in keiner Art und Weise die Personen in finanziell prekären Verhältnissen, welche die Prämien nicht bezahlen. Ursachen dieser Verzögerungen sind weitgehend Nachlässigkeit und allenfalls vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten." (AB 2002 N 2127)

Ich muss zurückfragen: Woher wollen das die Krankenkassen wissen? Woher wollen sie wissen, dass es nicht tatsächlich Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen sind? Woher wollen sie wissen, ob diese finanziellen Schwierigkeiten nur vorübergehender Natur sind? Was hier stattfindet, ist eine vermeintliche Disziplinierung.

Abgesehen davon, dass Disziplinierungsmassnahmen nicht in ein Gesetz gehören, hat diese neue Gesetzesbestimmung auch eine äusserst gefährliche Dimension. Die Praxis zeigt nämlich - da können Sie in Ihren Kantonen und Gemeinden auch nachfragen -, dass vor allem Einkommensschwache und vor allem Menschen in Überschuldungssituationen nicht mehr in der Lage sind, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen. Ein Stellenverlust oder eine Lohnreduktion kann auch dazu führen, dass sie zwar die Arztrechnung der Krankenkasse einschicken, die Rückerstattung erhalten, dann aber die Rechnung nicht bezahlen können, weil sie dieses Geld der Rückerstattung für ihren Lebensunterhalt brauchen müssen.

Diese von den Krankenkassen erwünschte Disziplinierung auf Gesetzesstufe kollidiert erstens mit unserem Verfassungsrecht, nämlich mit dem Grundrecht auf eine medizinische Versorgung, und zweitens kollidiert diese Disziplinierungsmassnahme im Gesetz mit dem KVG-Obligatorium, [PAGE 1115] das allen Versicherten, allen in der Schweiz wohnhaften Personen, einen Zugang zur Grundversicherung der Krankenversicherung gewährleistet. Diese Bestimmung ist ein Angriff auf die sozialen Grundrechte.

Wenn Sie den Artikel genau lesen, dann sehen Sie auch, dass neu ein Leistungsaufschub möglich ist. Was bedeutet das konkret, wenn Leistungen aufgeschoben werden können? Das heisst konkret, dass medizinische Behandlungen abgebrochen werden. Das heisst konkret: Gerade Personen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, haben oft auch eine sozial schwierige Lebenssituation, die sehr oft mit gesundheitlichen Problemen gekoppelt ist.

Ich möchte Sie also hier bitten, der Formulierung der Minderheit zuzustimmen, und zwar deshalb, weil wir nicht in Kauf nehmen können, dass sich allenfalls der Gesundheitszustand dieser Personen verschlimmert, wenn die medizinische Behandlung einfach abgebrochen wird, und weil wir auch nicht lebensbedrohliche Situationen für Versicherte in Kauf nehmen können.