Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-06-18
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Wir sind beinahe bei der letzten Bestimmung angelangt, wo es - wie Herr Cavalli gesagt hat - darum geht, zu entscheiden, wie viel Geld wir "in das System hineinpumpen" wollen. Bei dieser Aussage kommt mir in den Sinn, dass ein Ballon, ein Ball oder ein Pneu auch zerplatzen kann, wenn man zu viel Luft hineinpumpt.
Es geht um zwei verschiedene Entscheide:
1. Um wie viel soll der Sockelbeitrag erhöht werden, um die im Gesetz vorgenommenen Änderungen zu bezahlen?
2. Um wie viel soll der Betrag jährlich ansteigen, damit die Prämienverbilligungen bezahlt werden können?
Wir haben bereits einen ersten Entscheid gefällt, indem wir im Gegensatz zum Ständerat im Gesetz einen Automatismus festgehalten haben, indem bei Artikel 66a beschlossen wurde, dass der Betrag jährlich der Teuerung der Kosten im Gesundheitswesen angepasst wird. Damit haben wir einen ersten Pflock eingeschlagen.
Es geht jetzt darum, in Absatz 12 der Übergangsbestimmungen festzulegen, um wie viel dieser Betrag angehoben werden soll. Wir haben verschiedene Anträge. Wenn wir davon ausgehen, wie hoch der Betrag heute ist, so sind es gemäss aktuellem Bundesbeschluss pro Jahr 2,314 Milliarden Franken. Wenn wir aufstocken, entsprechend den Anträgen bei Artikel 66 KVG, so werden es im Jahre 2005 bei 150 Millionen Franken zusätzlich 2,534 Milliarden Franken sein, bei 200 Millionen 2,584 Milliarden, bei 300 Millionen Franken 2,684 Milliarden; bei 500 Millionen können Sie es sich zusätzlich selber ausrechnen.
Die Mehrheit hat beschlossen, dass 200 Millionen Franken richtig seien, um diesen Betrag aufzustocken. Wir gingen davon aus, dass es bis jetzt jährlich rund 3 Prozent waren, die beschlossen worden sind. In der Botschaft wird in der Weiterführung mit 1,5 Prozent gerechnet. Der Ständerat hat unter Berücksichtigung der Finanzlage von Kantonen und Bund eine andere Regelung eingeführt. Die Kostenentwicklung wurde mit rund 5 Prozent jährlich prognostiziert. Der Bundesrat hatte ursprünglich 100 Millionen Franken vorgesehen, und 50 Millionen Franken waren für die Kantone vorgesehen. Wir haben jetzt mit dem Entscheid bezüglich des Einbezugs der Kinder rund 100 bis 150 Millionen Franken mehr gesprochen. Daher hat sich die Kommission auch in der Ausgangslage für die rund 200 Millionen Franken entschieden. Diese müssten für die Ausgangslage genügen, die dann jährlich eben neu dazukommt.
Ich möchte Ihnen beantragen, hier der Mehrheit zuzustimmen und bei den 200 Millionen Franken zu bleiben, auch in Berücksichtigung der Entscheide, die wir im Laufe der Kommissionsberatungen gefällt haben.