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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-06-18

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-18

Wortprotokoll

Ich darf für Herrn Borer die Begründung des Minderheitsantrages I zu Absatz 12 übernehmen; er musste schnell weg. Ich möchte daran erinnern, dass Sie mit Artikel 66 Absatz 2 einen Systemwechsel beschlossen haben, der den Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung betrifft. Es geht nämlich darum, dass mit diesem Systemwechsel der Beitrag des Bundes an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung angebunden wird. Das ist die Ausgangslage.

Der Ständerat möchte nach wie vor an einem Beschluss festhalten, der diese finanziellen Beiträge im Vierjahresrhythmus festlegt. Wir meinen aber, es sei richtig, dass der Bund in die Pflicht genommen wird, dass wie bei allen anderen grossen Sozialversicherungen der Bund als zuverlässiger Partner diese Finanzierung teilweise sicherstellt. Das ist die Ausgangslage des Minderheitsantrages I, nämlich mit relativ wenig Mitteln als Aufstockung zu beginnen.

Die Entwicklung der Grundversicherung liegt immer im Prozentbereich, von 3 bis 5 Prozent. Das heisst dann für den Bundesbeitrag, dass diese 3 oder 5 Prozent Mehraufwendungen auch für den Bundesbeitrag verbindlich sind. Damit ist es gerechtfertigt, mit einer zuerst einmal tieferen Aufstockung von nur 150 Millionen Franken zu beginnen, weil durch die zu erwartende prozentuale Kostenentwicklung in der Grundversicherung dann diese Kompensation bald wieder einmal hergestellt sein wird. Wenn wir diesen Antrag auf 150 Millionen Franken mit dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates vergleichen - der hat ja beantragt, diese Aufstockung um jeweils etwa 80 Millionen Franken im Jahr vorzunehmen -, dann entspricht das in etwa einer 3-prozentigen Ausdehnung des Beitrages jedes Jahr. Wenn wir aber die vergangenen Jahre in Betracht ziehen, die Entwicklung der Grundversicherungskosten, dann sind das eben mehr als diese 3 Prozent. Darum, glaube ich, können wir auch mit Blick auf den sozialpolitischen Auftrag mit gutem Gewissen sagen: Wir beginnen mit einer relativ bescheidenen Aufstockung, also 150 Millionen Franken, im Wissen darum, dass in den kommenden Jahren aufgrund des neuen Systems höhere Beiträge des Bundes möglich sein werden, wenn die Kostensteigerung nur annähernd so anhält, wie sie in den vergangenen Jahren stattgefunden hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier zurückhaltend zu sein und der Minderheit I zuzustimmen, die beantragt, für das erste Jahr nur um 150 Millionen Franken aufzustocken.

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