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preparatory:AB 50006

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

In Absatz 5 geht es in einem gewissen Sinn um eine Kleinigkeit: Man soll das geltende Recht hier unseres Erachtens beibehalten. Es geht um den Beitrag, den man im Spital zahlen soll, je nachdem, ob man einen Haushalt führt oder nicht. Es betrifft also vor allem allein stehende Personen, die im Spital sind. Der Betrag ist ja hier nicht fixiert, das gehört ebenfalls zur Kompetenz des Bundesrates. Der Beitrag liegt im Moment bei 10 Franken pro Tag.

Die heutige Grundversicherung übernimmt im Spital ja alles, auch in der Hotellerie. Vor allem, wenn Sie allein stehend sind, haben Sie dadurch, dass zu Hause keine Kosten für das Essen anfallen, Nettoeinsparungen, wenn Sie sich hospitalisieren lassen müssen. Wir sind der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, diese Änderung hier vorzunehmen. Denn dieser kleine Beitrag an die Hotellerie von 10 Franken macht doch einen höheren zweistelligen Millionenbetrag aus. Wenn bei diesem Thema jeweils von Ungerechtigkeit die Rede ist, dann müsste man wohl sagen, dass vielleicht die Ungerechtigkeit darin liegt, dass andere Personen aus grösseren Haushalten, die nicht allein stehend sind, diesen Betrag nicht bezahlen müssen. Im Grundsatz könnte man sich durchaus vorstellen, dass 10 Franken an die Verpflegungskosten im Spital pro Tag zumutbar wären.

Die Frage ist also: Wohin gehören diese Kosten? Zu den Prämien, oder sollen es die Leute selbst bezahlen? Wir sind der Meinung, dass das geltende Recht beibehalten werden soll. Wir gehen davon aus, dass hier entsprechend den Haushaltstrukturen weiterhin ein kleiner Beitrag an die Hotellerie geleistet wird.

Ich würde Sie bitten, hier dem Minderheitsantrag zu folgen.

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