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Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-06-18

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Die Kommission hat hier einen Entscheid getroffen, indem sie dem Ständerat gefolgt ist und ein Anreizsystem schaffen will, damit sich eben die Versicherten den Netzen anschliessen - ein Anreizsystem, das via doppelte Franchise eben dazu führen soll, dass sich die Versicherten auch kostenbewusst verhalten und sich in einem Netzwerk versichern lassen.

Wir haben in Artikel 13 die Ausnahmen. Das hat Herr Gutzwiller erklärt: Wenn keine Netzwerke bestehen, dann muss entsprechend auch die Franchise nicht so angesetzt werden. Entscheidend ist diese Differenzierung, denn wenn es keinen Anreiz gibt, sich einem Netzwerk anzuschliessen - via Franchise, neben den Prämienmöglichkeiten -, dann schaffen diese Netzwerke auch weniger Anreize.

Es ist zuzugeben, dass die Formulierung des Ständerates in Absatz 3 vielleicht nicht optimal ist, denn sie ist etwas [PAGE 1123] schwer lesbar; es soll aber klar gesagt werden, dass sich die Franchise verdoppelt gegenüber der Franchise, wie sie bei Nichtteilnahme in einem Netzwerk erhoben wird.

Der Antrag der Minderheit Gross Jost zu Absatz 2 wurde in der Kommission mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt, während dann der Antrag der Minderheit Gross Jost zu Absatz 3, zur einkommensabhängigen Franchise, ganz klar abgelehnt wurde. Die Minderheit will hier nochmals aufnehmen, was in ähnlicher Art mit den einkommensabhängigen Prämien in der Volksabstimmung vom 18. Mai abgelehnt wurde. Es ist unklar, von welchem Einkommen gesprochen wird. Es ist unklar, wer diese Einkommenszahlen verwalten soll: Sind es die Steuerbehörden, sollen es die Krankenkassen sein, muss gar eine Selbstanzeige geprüft werden - oder von welchem Einkommen wird gesprochen? Wir haben 26 kantonale Steuergesetze.

Wir haben es von der CVP-Fraktion bereits gehört: Auch die damalige Bundesrätin Ruth Dreifuss hat sich in der ersten Runde klar davon abgewendet, dass Franchise und Selbstbehalt durch das Parlament festlegen zu lassen seien. Sie können sich vorstellen, dass wir dann jedes Jahr über diese Anträge diskutieren würden. Denn jedes Mal, wenn im Sommer über die Prämienerhöhung entschieden wird, müsste dann wohl auch auf Antrag - sei dies ein Ordnungsantrag oder ein anderer - neu im Parlament über die Höhe von Franchise und Selbstbehalt entschieden werden.

Dies zu den Minderheitsanträgen Gross Jost und zu den Anträgen zu den Absätzen 2 und 3.

Noch ein Wort zum Antrag Robbiani: Bereits heute kann der Bundesrat diese Festlegung vornehmen. Gemäss Absatz 6 Litera c kann der Bundesrat entsprechend den Selbstbehalt bestimmen. Gemäss Artikel 99 KVV kann dieser tiefer angesetzt werden. Wir haben also heute einen grösseren Spielraum, als dies Herr Robbiani mit seinem Antrag will.

Ich beantrage Ihnen, bei den Absätzen 2 und 3 der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge Antille, Freund und Robbiani abzulehnen. Auf den Antrag der Minderheit Gutzwiller zu Absatz 5 werden wir dann zurückkommen, wenn er begründet ist.