Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2003-06-18
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-18
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion hat sich immer für das Kopfprämiensystem, verbunden mit der Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, ausgesprochen. Dieses System ist gerecht und auch sozial. Eine zusätzliche Prämienverbilligung für Kinder lehnen wir aber ab. Auf den ersten Blick erscheint eine zusätzliche Entlastung von Familien mit Kindern vertretbar, aber es kommt einer Vermischung von zwei Systemen gleich. Auch das Sozialziel, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu entlasten, erreichen wir damit nicht.
Eine Entlastung aller Familien mit Kindern über die Prämienverbilligung entspricht dem Giesskannenprinzip. Auch wohlhabende Familien, welche die Krankenkassenprämien ohne weiteres bezahlen können, würden in den Genuss der Prämienverbilligungen kommen. Das ist nicht nötig und muss daher abgelehnt werden. Dazu kommt, dass die Krankenkassen für Kinder bereits heute tiefere Prämien festzulegen [PAGE 1130] haben. Viele Versicherer verbilligen die Prämien ab dem dritten Kind bereits heute sehr stark. Bei einzelnen Kassen muss für das dritte Kind lediglich ein symbolischer Betrag von einem Franken Prämie bezahlt werden. Der Antrag der Minderheit Heberlein entspricht dem Sozialziel der Prämienverbilligung. Die SVP-Fraktion unterstützt daher den Antrag der Minderheit Heberlein.
Das in Artikel 65 vorgeschlagene Prämienverbilligungssystem ist sozial und ausgewogen. Mit der beantragten Lösung werden vor allem Familien entlastet. Die Prämienbelastung darf einen im Verhältnis zum Reineinkommen stehenden Eigenanteil nicht übersteigen. Die Kantone sind verpflichtet, vier Einkommenskategorien mit den dazugehörenden möglichen Prämienbelastungen festzulegen. Dabei ist es aus unserer Sicht richtig, dass die Kantone - und nicht der Bund - diese Einkommensschwellen festlegen können. Die Einkommensverhältnisse und die Höhe der Prämien sind in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Die Kantone müssen daher auf ihre Verhältnisse zugeschnittene Lösungen vorsehen können. Durch den Bund festgelegte einheitliche Schwellen für das ganze Land, wie sie die Minderheit Rossini möchte, sind daher abzulehnen. Diese Lösung würde unseren Verhältnissen in keiner Art und Weise gerecht.
Den Antrag der Minderheit Rossini lehnen wir daher ab, und wir stimmen der Mehrheit zu. Ebenfalls lehnt die SVP-Fraktion den Einzelantrag Guisan ab.