Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-06-18
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Wir haben hier eine nicht ganz einfache Situation. Sie haben es bereits von den verschiedenen Antragstellern gehört; Sie haben es aber auch anlässlich der verschiedenen Begründungen der Fraktionen gehört, insbesondere beim Wunsch von Frau Meyer, wonach man einen separaten Buchstaben c in Absatz 1quater einfügen möge, damit klar da stehe, dass allen Familien mit Kindern eben diese Prämienvergünstigungen bzw. die Streichung der Prämie beim dritten Kind zugute kommen.
Der Ständerat hat ja bekanntlich zuerst von einer generellen 8-prozentigen Prämienverbilligung gesprochen. Wir sind dann bei der ersten Lesung von diesem Vorschlag abgekommen, aufgrund auch des grossen Druckes, der von den Kantonen kam; denn die Kantone sind klar der Meinung, dass eine derartige generelle Lösung nicht ihren Bedürfnissen entspreche. Wir haben eine der heutigen Lösung ähnliche Vorschrift verabschiedet. Der Ständerat hat dann mit einer Vermischung von zwei verschiedenen Prämienverbilligungssystemen zusätzliche Prämienverbilligungen für Kinder eingeführt und das Paket "angereichert". Dabei soll das dritte Kind von den Prämien befreit werden und das zweite Kind nur 50 Prozent der Prämie bezahlen müssen. Dies in der Meinung, dass aus familienpolitischen Gründen an der ganzen und teilweisen Prämienverbilligung festgehalten werden müsse.
Wir haben vehemente Stellungnahmen gegen diese ständerätliche Lösung von der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz und von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erhalten. Sie sind der Meinung, dass beim Einbezug der Kinder nur ein Doppeltarif angewendet werden darf. Der tiefere Tarif von 2 bis 10 Prozent für Familien mit Kindern müsse dann nämlich gestrichen und nur der Tarif von 4 bis 12 Prozent dürfe angewendet werden.
Nun haben wir aber zunächst die Formulierung in Artikel 65, so, wie sie im Gesetz steht. Daraus könnte abgeleitet werden - aber es ist auch eine Interpretationsfrage -, dass nur Familien mit Kindern, die eine Prämienverbilligung erhalten, noch in den Genuss der zusätzlichen Streichung beziehungsweise Halbierung der Kinderprämien kommen. Die Voten im Ständerat waren nun ganz anders, auf der einen Seite - wir haben es gehört - von Philipp Stähelin, der klar sagte, er wolle vom thurgauischen System ausgehen, in dem auf das Vermögen abgestellt werde. Auf der anderen Seite sagte Kommissionspräsident Frick auch klar: Natürlich würden auch reiche Familien entlastet, aber das würde in Kauf genommen. Selbst wenn sehr reiche Familien diese Prämienverbilligungen beantragen, werden sie ausgerichtet; Kinder unter 18 Jahren erhalten das.
Deshalb hat sich Frau Beerli im Ständerat klar gegen dieses System gewandt. Man ging auch in unserer Kommission, wenn ich den Antrag Meyer Thérèse richtig verstanden habe, immer davon aus, dass diese Entlastung von Familien mit Kindern auf alle Familien zutreffen soll. Nun möchte ich Sie fragen: In Zeiten, wo wir knappe finanzielle Mittel haben, wollen wir diese Prämienreduktionen bzw. die gesamte Streichung allen zugute kommen lassen, oder wollen wir sie nur den finanziell wirklich Bedürftigen zugute kommen lassen und ihnen dafür mehr geben? Wir haben es gehört, es kann eben eine Reduktion für alle anderen geben.
Zu den Finanzen: Bei der Stufung ergeben sich für den Bund Mehrkosten von rund 100 bis 300 Millionen Franken. Werden die Kinderprämien gemäss Kommissionsmehrheit zusätzlich mit einbezogen, dann sind es nochmals 100 bis 190 Millionen Franken mehr. Daher wehren sich die Kantone auch klar - wir kommen bei der Finanzierung darauf zu sprechen -; sie sagen, dann müsse klar an den höheren Beiträgen festgehalten werden.
Ich möchte noch kurz auf den Antrag Guisan eingehen, obwohl er der Kommission nicht vorlag. Ich bin der Meinung, nur wenn wir eine Differenz zum Ständerat schaffen, haben wir Klarheit darüber, was wirklich gemeint ist und wie wir diesen Artikel wirklich anwenden wollen. Denn ich habe grosse Bedenken, auch wenn eine grosse Tageszeitung von einem virtuellen Krieg um Kinderprämien gesprochen hat. Dem ist leider nicht so, denn dieser Gesetzesartikel wurde vom Ständerat, auch wenn er vielleicht vom Text her klar ist, völlig anders interpretiert und auch von der Kommissionsmehrheit her so ausgelegt, dass für alle Familien die Prämien für das zweite und das dritte Kind verbilligt bzw. erlassen werden.
Wir müssen hier eine Differenz schaffen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn wir dem Antrag Guisan zu Absatz 1quater Litera c zustimmen. Dort wird dann festgehalten, dass die Einkommenskategorien mit berücksichtigt werden. Aber was wir nicht wollen, ist Litera e so, wie es Herr Guisan beantragt: dass wir von einer kantonalen Durchschnittsprämie ausgehen. Dies wäre völlig kontraproduktiv. Wir müssen von den effektiven Prämien ausgehen und nicht von den höchsten Prämien, wie sie im Kanton Waadt und im Kanton Genf verlangt werden.
In diesem Sinne kann ich Ihnen also nur - zwar nicht im Namen der Kommissionsmehrheit - empfehlen: Sie schaffen nur Klarheit, wenn Sie eine Differenz beschliessen. Die Differenz wäre beispielsweise auch gegeben, wenn Sie meinem Minderheitsantrag folgen würden.