Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-06-19
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Wir haben über das Ausmass der Regulierung im Bereich der Kaderlöhne der bundeseigenen Unternehmen schon länger gestritten und auch um Lösungen gerungen. Jetzt haben wir ein Gesetz, das zwar unseren Vorstellungen nicht vollständig gerecht wird - ich denke, vor allem die vollständige Lohntransparenz hätte uns noch wesentlich weiter gebracht -, aber immerhin haben wir jetzt das Gesetz. Herr Bundesrat Villiger, auch ich hoffe, dass Sie das Gesetz auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft setzen werden.
Jetzt noch zur letzten Differenz. Es ist so, dass mit der vorliegenden Regelung im Gesetz die Swisscom bzw. andere börsenkotierte Unternehmungen, die dem Bund nahe stehen, den gleichen Transparenzregeln unterliegen wie die übrigen bundesnahen Unternehmungen. Es geht also in der Tat bei dieser letzten Differenz noch um folgende Frage: Soll der Bundesrat verpflichtet werden, auch für die börsenkotierten Unternehmungen im Rahmen seiner eigenen Strategie eine Kaderlohnpolitik zu entwickeln bzw. Grundsätze für die Entschädigungen vorzugeben? Soll er Regelungen in Bezug auf die Nebenbeschäftigungen treffen? Soll er Pensionskassenregelungen festlegen?
Die Minderheit ist der Meinung, dass das auch für die börsenkotierten Unternehmen der Fall sein soll. Warum? Das ist nicht eine Diskussion "l'art pour l'art". Ich möchte Sie daran erinnern, dass zur Diskussion stand, ob Herr Jens Alder in den Verwaltungsrat der UBS Einsitz nehmen soll. Das ist eine Frage, die den Mehrheitsaktionär grundlegend interessieren soll und muss. Oder denken Sie an die Vorkommnisse in Bezug auf exorbitante Pensionskassenentschädigungen, wie sie bei privatwirtschaftlichen Unternehmungen bekannt wurden; ich erinnere an die Skandale bei ABB. Ich denke, der Bundesrat muss mit Grundsätzen sicherstellen, dass Derartiges bei einer bundesnahen Unternehmung nicht passieren kann. Wir verlangen nicht mehr und nicht weniger, als dass der Bundesrat als Vertreter des Eigners seine Verantwortung auch für die börsenkotierten bundesnahen Unternehmen wahrnimmt. Das wird z. B. die Swisscom, Herr Bundesrat, an der Börse nicht schwächen, sondern stärken. Jeder andere Mehrheitsaktionär einer Unternehmung wird sich doch die Freiheit nicht nehmen lassen und die kaderlohnpolitischen Grundsätze festlegen wollen.
Meine Damen und Herren der SVP-Fraktion: Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie verlangen, dass z. B. die Generalversammlung wieder über bestimmte Entschädigungen der Unternehmensspitzen beschliesst, dass man das nicht mehr in der alleinigen Kompetenz des Verwaltungsrates belässt. Das ist grundsätzlich richtig: Wer eine Unternehmung besitzt, soll auch über die lohnpolitischen Grundsätze entscheiden können. Das gilt auch für die Bundesunternehmen - auch für die börsenkotierten. Der Bundesrat kann sich nicht aus dieser Verantwortung stehlen.
Deswegen bitte ich Sie, die drei Minderheitsanträge zu unterstützen.