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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19

Wortprotokoll

Ich kann es sehr kurz machen: Ich wäre Ihnen natürlich auch dankbar, wenn Sie das heute bereinigen könnten. Denn falls dieses Gesetz in dieser Session bereinigt wird, werden wir alles daransetzen - und es wird auch gelingen -, dass wir es auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft setzen können. Die Verordnungen sind jetzt schon in Vorbereitung. Ich glaube, so gewinnen wir einige Zeit.

Zu den sachlichen Differenzen: Ich bin froh, dass es bei den Spitzenbeamten der Bundesverwaltung keine Differenzen mehr gibt, denn dort ist die Transparenz schon jetzt sehr, sehr gross. Man kennt bei jedem die Grössenordnung. Man kann auch die Nebenleistungen nachschauen. Hingegen hätten wir uns gegen eine individuelle Offenlegung wehren müssen, wo man hätte ablesen können, ob der Leistungslohn gut oder schlecht ist. Das, glaube ich, würde Persönlichkeitsrechte verletzen.

Bei der jetzt noch offenen Differenz geht es nicht mehr um die Transparenz, weil das auch für die Swisscom ohnehin gilt. Es geht nur noch darum, ob der Bundesrat der Swisscom in anderen Bereichen gewisse Vorschriften machen können soll. Hier vertrete ich die gleiche Meinung wie bisher: Ich glaube - Sie haben sich entschieden, die Swisscom [PAGE 1160] freizugeben, sie an die Börse zu geben -, wir müssen sie so arbeiten lassen, wie das für börsenkotierte Unternehmen in einem harten Konkurrenzkampf, dem sie auch in der Schweiz unterliegt, angemessen ist. Deshalb möchte ich Sie hier bitten, der Mehrheit zuzustimmen. Alles andere, wenn ein Mehrheitsaktionär andere Regeln für sich selber aufstellt, könnte an der Börse als negativ empfunden werden und könnte sich auch auf den Kurs niederschlagen. Die Minderheitsaktionäre könnten befürchten, diese Gesellschaft habe nicht mehr die gleich langen Spiesse. Im Übrigen hat die Swisscom bisher keinen Anlass zu besonderer Kritik gegeben.

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