Joder Rudolf · Nationalrat · 2003-06-19
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19
Wortprotokoll
Nach der Beratung im Ständerat bestehen noch zwei Differenzen zu unserem Rat. Die Mehrheit der vorberatenden SPK beantragt Ihnen, sich in diesen zwei letzten Punkten dem Ständerat anzuschliessen und so mitzuhelfen, dass dieses Gesetz noch in dieser Session verabschiedet und anschliessend möglichst rasch in Kraft gesetzt werden kann.
Es geht wie gesagt um zwei Punkte; der erste bezieht sich auf Artikel 6 Absatz 7. Darin wird geregelt, dass die börsenkotierten Unternehmen des Bundes - konkret geht es um die Swisscom - vollumfänglich den Vorschriften betreffend Transparenz unterstellt werden. Dies bedeutet, dass der Lohn und die Nebenleistungen des CEO und des Verwaltungsratspräsidenten individuell ausgewiesen werden und dass zudem die Gesamtsumme der ausgerichteten Löhne inklusive Nebenleistungen und allfällig weiterer Vertragsbedingungen des obersten Kaders offen gelegt werden. Es wird also auch bei der Swisscom vollumfänglich Transparenz geschaffen.
Hingegen sollen die Lohngrundsätze des Bundesrates auf die Swisscom keine Anwendung finden, weil es sich um ein börsenkotiertes Unternehmen handelt, das sich in einem ganz anderen Umfeld befindet als die eigentlichen Bundesbetriebe, die eben nicht an der Börse sind. Die Kommission ist der Meinung, dass der Swisscom in diesem speziellen Fall ein gewisser unternehmerischer Handlungsspielraum offen gehalten werden muss.
Die Kommission beantragt Ihnen also mit 16 zu 6 Stimmen, sich dem Ständerat anzuschliessen und diese Differenz zu bereinigen.
Ich kann mich gleich noch zum zweiten Punkt äussern: In Artikel 15 Absatz 6 hat der Ständerat beschlossen, dass bei den obersten Kadern der Bundesverwaltung nicht die individuellen, einzelnen Löhne, sondern die Beträge der maximal auszurichtenden Löhne öffentlich gemacht werden, weil es sich hier um Lohnklassen mit einer Unter- und einer Obergrenze handelt. Nach Meinung der Kommission besteht hier unbestritten eine genügende Transparenz, wenn wir das Problem so lösen.
Ich bitte Sie, sich auch in diesem zweiten Punkt, jenen von Artikel 15 Absatz 6, der Meinung des Ständerates anzuschliessen und auch diese Differenz zu bereinigen, sodass wir die Vorlage heute verabschieden können.