Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-21
Wortprotokoll
Die Initiative hat zum Ziel, die Zahl der Opfer des Strassenverkehrs zu reduzieren. Wer mit seiner Unterschrift dieses Ziel unterstützt hat, verdient sicher unseren Respekt. Ich sage das, auch wenn ich nicht zu den Unterzeichnern gehöre, wie irrtümlicherweise gesagt worden ist. Der Bundesrat verfolgt dasselbe Ziel; denn es kann nicht angehen, dass wir als Tribut der mobilen Gesellschaft jährlich etwa 600 Tote akzeptieren. Was sind die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen?
Ein Mittel ist gewiss, Tempo 30 in den Quartieren einzuführen. Dazu diente die Petition, die einige in diesem Rat, unter anderem auch ich, unterzeichnet haben, die unter dem Slogan "Wohnquartier gleich Schonquartier" lanciert worden war. Der Bundesrat steht hinter diesem Anliegen. Er sieht aber auch, dass Tempobeschränkungen alleine den Erfolg nicht garantieren können. In der Botschaft ist das aufgeführt.
Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz zeigen uns, dass das Verhalten der Automobilisten als Realität hingenommen werden muss. Sie nicht hinzunehmen, würde heissen, die potenziellen Opfer in Sicherheit zu wiegen und sie so noch viel mehr zu Opfern zu machen. Das heisst, es genügt nicht, bloss Tempobeschränkungen einzuführen. Die Tempobeschränkungen müssen von flankierenden Massnahmen, insbesondere von baulichen Massnahmen begleitet werden. Für diese baulichen Massnahmen sind die Gemeinden und Kantone zuständig. Der Bundesrat will an dieser Zuständigkeit nichts ändern; denn wenn es die betroffenen Quartiere selbst sind, die sich für die entsprechenden Beschränkungen wehren, kann das Bewusstsein für ein adäquates Fahrverhalten in diesen Quartieren verankert und die Akzeptanz gesteigert werden.
Diese flankierenden Massnahmen kosten Geld. Der Bundesrat ist gewillt, diesem Umstand mit dem neuen Finanzausgleich Rechnung zu tragen. Die Umgestaltung des öffentlichen Strassenraumes mit dem Ziel, Tempo-30-Zonen einzurichten, soll erleichtert und gefördert werden. Bis jetzt war auch das Verfahren für die Bewilligung solcher Tempo-30-Zonen zu kompliziert. Wir gestehen das ein und wollen die Verfahren beschleunigen und vereinfachen. Wir haben das in der Kommission gesagt, und es ist auch in der Botschaft aufgeführt.
Damit kann es aber nicht sein Bewenden haben. Wir haben den Räten eine Vorlage zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes unterbreitet. Der Ständerat hat dieser Vorlage im Wesentlichen bereits zugestimmt. Im Moment befindet sie sich in der Kommission Ihres Rates. Ich hoffe sehr, dass die Anliegen des Bundesrates dort nicht verwässert werden. Es geht in erster Linie darum, die Blutalkoholgrenze von heute 0,8 Promille auf 0,5 Promille zu senken.
Es gibt Widerstand dagegen. Aber ich ersuche all jene, die jetzt für die Sicherheit im Strassenverkehr gesprochen haben, auch zu sehen, dass der Alkohol eine der Hauptursachen insbesondere der tödlichen Verkehrsunfälle ist. Es geht auch darum, die Verantwortung insbesondere von Neufahrern zu schärfen, indem ihnen der Ausweis nur auf Probe gegeben wird und sie verpflichtet werden, die Ausbildung während der ersten Zeit, da sie den Fahrausweis schon haben, fortzusetzen. Daran hat Ihre Kommission noch ihre Zweifel, aber ich hoffe schon, dass sie hier dem Bundesrat folgen wird.
Das sind die Mittel, die der Bundesrat anvisiert, um das Ziel, das auch die Volksinitiative anstrebt, zu erreichen. Er empfiehlt Ihnen, wie Sie wissen, diesem Weg zu folgen und die Volksinitiative "Strassen für alle" zur Ablehnung zu empfehlen.