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Janiak Claude · Nationalrat · 2003-06-19

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Wir haben die Anträge, die das Büro gestellt hat, in der Kommission ausführlich besprochen und sind zum einhelligen Beschluss gelangt, dass wir sie ablehnen. Beide Vorschläge zu den Artikeln 9 und 14 sind rechtlich fragwürdig, sie sind unnötig, und sie sind nicht praktikabel.

Zur rechtlichen Argumentation - sie ist bereits vielfach erwähnt worden -: Die parlamentarischen Kommissionen sind verfassungsmässige Organe. Artikel 14 des Gesetzes sieht vor, dass die Kommissionen Subkommissionen einsetzen können. Sie können nicht auf Reglementsebene eine Gesetzesbestimmung wieder einschränken. Wir haben ja diesen Bedenken, die vom Büro gekommen sind, dadurch Rechnung getragen, dass wir in Artikel 14 Absatz 2 die Bestimmung aufgenommen haben, wonach Subkommissionen nicht einfach eingesetzt werden können, um sich mit sich selber zu beschäftigen. Sie werden vielmehr mit einem bestimmten Auftrag und auch mit einer bestimmten Frist zur Berichterstattung eingesetzt. Die Kommissionen sind jederzeit in der Lage, Subkommissionen, die sich nicht daran halten oder Gefahr laufen, sich mit sich selber zu beschäftigen, wieder zurückzupfeifen und eben wieder abzusetzen. Wir haben hier eine Bremse eingebaut.

Besonders stossend wäre die Einführung dieses Verfahrens für die Geschäftsprüfungskommission und für die Finanzkommission, die aus praktischen Gründen schon von jeher gezwungen waren, auch ausserhalb der fixen Jahressitzungsplanung zu tagen. Wenn schon, hätte das Büro für diese Kommissionen einen separaten Antrag stellen müssen, wenn es die bisherige Praxis respektiert hätte.

Wir haben, wie gesagt, abklären lassen, ob in der letzten Zeit übermarcht worden ist. Die einzigen Kommissionen, die in den beiden letzten Jahren zusätzliche Sitzungen durchgeführt haben, waren die WAK und die SGK. Sie wissen, dass diese mit sehr vielen Aufgaben betraut waren und sicher nicht Kommissionssitzungen abgehalten haben, um sich selber zu beschäftigen. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass der Ständerat einen gleich lautenden Antrag des Büros abgelehnt hat. Der Antrag, der zu Artikel 9 gestellt worden ist, wurde im Ständerat mit 25 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.