Vallender Dorle · Nationalrat · 2003-06-19
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Die Vorlage - die Kommissionssprecher haben es gesagt - ist die Konsequenz des bereits im letzten Jahr verabschiedeten Parlamentsgesetzes. Dieses hat unter anderem die Organisation und das Verfahren in den Räten selber neu geordnet und seine Beziehungen zur Exekutive geklärt. Die FDP-Fraktion begrüsst das vorliegende Reglement, welches helfen soll, die Arbeit im Nationalrat effizient und fruchtbar zu gestalten. Generell unterstützen wir ausdrücklich alle Regelungen, die die Eigenständigkeit der Legislativkommissionen gewährleisten sollen. Damit komme ich schon jetzt zu den einzelnen Anträgen.
Nach dem Konzept des Antrags Vollmer soll neu das Erstrederecht im neu gewählten Parlament dem Jugendpräsidenten bzw. der Jugendpräsidentin zukommen; in den Artikeln 2 und 3 soll seine Funktion gestärkt werden. Die FDP-Fraktion lehnt diese einseitige Ausrichtung auf das jeweils jüngste Parlamentsmitglied ab. Unsere Gesellschaft stellt einen Pakt der Generationen dar, in welchem die Jungen, die ältere Generation und die Generationen dazwischen einen wichtigen Platz einnehmen. Gerade die Anerkennung des generationenübergreifenden Paktes kommt auch in diesem Reglement zum Ausdruck. Neu sollen sowohl das amtsälteste gewählte wie auch das jüngste neu gewählte Ratsmitglied im Rahmen der Konstituierung des Rates die Eröffnungsrede halten. Damit gewichten wir Kontinuität und Vertrauen in die ältere Generation und Hoffnung und Vertrauen in die junge Generation gleich schwer. Insofern liegt für die FDP-Fraktion das Konzept des Antrags Vollmer quer, und wir werden es, weil zu einseitig, nicht unterstützen.
Zu den Artikeln 9 und 14 liegen Anträge des Büros vor. Die FDP-Fraktion lehnt diese Anträge ab.
Wenn es nach dem Willen des Büros geht, sollen Zusatzsitzungen der Legislativkommissionen gemäss Artikel 9 Absatz 2 Litera e vom Büro genehmigt werden.
Haben Sie in der Vergangenheit das Gefühl gehabt, Ihre Kommission habe zu häufig Zusatzsitzungen angesagt? Ist es nicht vielmehr so, dass wir alle mit den normalen Sitzungen schon ausgelastet genug sind und zusätzliche Sitzungsdaten nicht nur schwer zu finden, sondern auch absolut unbeliebt sind? Zusatzsitzungen stellen nämlich eine erhebliche Zusatzbelastung dar und werden nach meinen Erfahrungen nur in der Not jeweils dann vereinbart, wenn die Geschäftslast dies aus Gründen der Effizienz gebietet. Der andere Weg heisst nur, die Beratungen in den Kommissionen noch mehr in die Länge zu ziehen, dies im Gegensatz zu den jeweils verabschiedeten Zielen für die Legislatur.
Auf der gleichen Ebene liegt der für Artikel 14 vom Büro verlangte Zusatz, dass die Legislativkommissionen die Einsetzung von Subkommissionen vom Büro genehmigen lassen müssten. Die Bundesverfassung gibt den Ratsmitgliedern das Recht, unter anderem Parlamentarische Initiativen zu machen. Es ist, wenn diese vom Rat überwiesen werden, häufig nicht nur sinnvoll, sondern sogar viel effizienter, diese in Subkommissionen zu diskutieren. Dies ist aber nicht nur effizienter, sondern sogar schliesslich auch kostengünstiger. Wollten wir alle Parlamentarischen Initiativen auch noch in den jeweiligen Gesamtkommissionen diskutieren, dann wären diese noch mehr überlastet, und es würde auch noch teurer. Denn sieben oder neun Nationalräte sind kostengünstiger als eine ganze Kommission. Zudem widerspricht der Antrag dem Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Kommissionen darüber, wie und in welcher Formation sie ihre Arbeit gestalten wollen. Auch Subkommissionen sind übrigens bei uns Ratsmitgliedern in aller Regel nicht sehr erwünscht, weil sie genauso zeitraubend wie die Hauptkommissionen sind. Sie sind aber ein effizientes Mittel der parlamentarischen Arbeit, und ich bitte Herrn Maitre, dann doch die betreffende Statistik über die erfolgreiche Arbeit einmal anzuschauen.
Hinzu kommt aber noch etwas anderes: Wenn Sie hier eine Bewilligungspflicht einführen, so würden Sie dem Büro eine beherrschende Stellung über alle Legislativkommissionen geben. Diese beherrschende Stellung ist durch das Parlamentsgesetz in keiner Weise vorgesehen. Es widerspricht also klar dem Willen, den wir bei der Beratung des Parlamentsgesetzes geäussert haben. Die FDP-Fraktion lehnt diese Anträge des Büros daher ab.
Ich komme zum Schluss: Ich bitte Sie, dem Reglement zuzustimmen, soweit es sich um die Kommissions- bzw. Mehrheitsanträge handelt. Zu Artikel 28 werden wir uns noch speziell äussern.