Föhn Peter · Nationalrat · 2000-06-21
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Initiative gemäss Bundesrat zur Ablehnung zu empfehlen. Ich kann mich relativ kurz fassen, denn vieles wurde schon gesagt.
Mit der Annahme dieser Initiative würden einmal mehr unsere Rand- und Bergregionen hart getroffen, in denen der öffentliche Verkehr, im Gegensatz zu den Städten und den städtischen Regionen, nicht gewährleistet ist. Es kann nicht verlangt werden - darauf zielt die Initiative unter anderem ab -, dass bei uns in den Rand- und Bergregionen auf den öffentlichen Verkehr umgestiegen wird, denn abends ab 20 oder 21 Uhr ist dort tote Hose.
Es wäre vermessen, auf Durchgangsstrassen innerorts Tempo 30 einzuführen. Nebst den kostspieligen Sofortmassnahmen wie Signalisation und Verkehrsberuhigung hätte das zur Folge, dass mittel- und langfristig teure Umfahrungsprojekte geplant und verwirklicht werden müssten, damit der Verkehr auf diesen Durchgangsstrecken als flüssig taxiert werden könnte.
Es sind, Herr Vollmer, nicht nur Einzelfälle, bei denen eine durchgehende Tempolimite von 30 km/h Einfluss auf die Reisezeit hätte. In ländlichen Regionen wäre dies mehrheitlich der Fall. Wir alle stehen für eine möglichst optimale Verkehrssicherheit ein, und man hat in den letzten Jahren Gott sei Dank viel dazu beigetragen. Aber eine flächendeckende Tempo-30-Limite erachte ich als übertrieben. Sie widerspräche auch dem Strassenverkehrsgesetz, dass momentan revidiert wird. Überlassen wir die Zuständigkeit den Kantonen und Gemeinden, welche die örtlichen Verhältnisse kennen und somit meist auch vernünftige Verkehrsregelungen anordnen. Denn gemäss Bundesverfassung können Strassenbeiträge an die Kantone auch zugunsten der Verkehrssicherheit ausgeschüttet werden.
Die Massnahmen zugunsten der Verkehrssicherheit sind immer noch im Fluss; sie werden bei Bedarf eingeleitet und ausgeführt - auch ohne Bundesdiktat.
Demzufolge bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen.