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Studer Heiner · Nationalrat · 2003-06-19

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Sie sehen auf Seite 22 der Fahne den Minderheitsantrag. Wenn wir hier ein Urteil fällen wollen, müssen wir uns wieder vergegenwärtigen, dass wir ja die Bundesverfassung ändern und dass in die Bundesverfassung die Grundsätze gehören und nicht Einzelheiten, die die Sache komplizieren. Deshalb ist die Minderheit der Kommission der Überzeugung, dass der ursprüngliche Antrag des Bundesrates der einzig sinnvolle ist - und nicht das, was der Ständerat beschlossen hat und die Mehrheit der Kommission auch empfiehlt.

Inhaltlich sind kaum Unterschiede auszumachen, denn der Bundesrat beantragt ja, dass vom Rohertrag der direkten Bundessteuer mindestens 15 Prozent den Kantonen zufallen. Es gibt hier keine obere Begrenzung, aber auch keine obere Begrenzung bei dem, was der Ständerat beschlossen hat. Aber der Ständerat und die Kommissionsmehrheit gehen von 17 Prozent als Minimum aus - auch wieder ohne obere Begrenzung -, die man dann je nach Situation auf 15 Prozent reduzieren kann. Wenn wir hier flexibel sein wollen, brauchen wir das nicht, dann genügt der ursprüngliche, bundesrätliche Antrag, der mindestens 15 Prozent vorsah.

Wenn Sie eine klare, unmissverständliche Verfassung wollen, bei der nicht nachgefragt werden muss, was das dann heissen solle, dann stimmen Sie dem Bundesrat und der Minderheit unserer Kommission zu.