Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19
Wortprotokoll
Wir befinden uns hier in der eigenartigen Situation, dass eine Bilanz eine Zahl ergibt, die noch nicht ganz fest ist, und dass man, um etwas sicherer zu sein und eine gewisse Spannweite zu haben, einen Mindestsatz festlegt und dass diese Zahl nun plötzlich heilig gesprochen wird. Plötzlich bekommt sie eine metaphysische Bedeutung, plötzlich heisst es, es müssten 15 Prozent sein, weil es sonst anders sei, weil es sonst nicht gehe und die Kantone keine Sicherheit hätten.
Die Herkunft dieser Zahl ist eigentlich ganz einfach. Erstens einmal haben wir bei der Verteilung der Bundeseinnahmen an die Kantone neu keine Berücksichtigung der Finanzkraft mehr, weil wir das ja nachher mit diesen Ausgleichszahlungen machen. Warum mussten wir nun von den 30 Prozent Kantonsanteil weggehen? Wir mussten nur deshalb davon weggehen, weil wir mit den Kantonen vereinbart haben, dass wir das partnerschaftlich so gestalten, dass am Schluss jeder gleich viel Kosten oder gleich viel Ertrag hat. Und zwar gilt das nicht für die einzelnen Kantone - sonst müssten wir ja gar keine Übung machen -, sondern für die Kantone als Ganzes und für den Bund als Ganzes.
Dann hat sich gezeigt: Wenn wir diese Aufgabenentflechtung machen, dann gibt es - nach der Globalbilanz, die wir damals hatten - für die Kantone am Schluss eben nur noch einen Anteil in der Grössenordnung von 17 Prozent. Die Globalbilanz hätte auch 16 Prozent oder 14 Prozent oder 18 Prozent ergeben können. Wir wissen nun nicht, wie viel die aktualisierten Zahlen ergeben würden.
Das ist die ganze Bedeutung dieser Zahl. Wenn wir diese Globalbilanz jetzt aufgrund der aktuellsten Zahlen machten und statt auf 17 auf 16 oder auf 14 Prozent kämen: Was hätte das zur Folge, wenn Sie beispielsweise dem Antrag Leutenegger Hajo folgten? Der Bund müsste den Kantonen die 17 Prozent belassen, und damit die Neutralität des Ausgleichs gegeben wäre, müsste er seine Zahlungen an die Kantone in den andern Gefässen um den gleichen Betrag kürzen. Das heisst, die Kantone hätten nichts gewonnen. Es wäre einzig eine Verteilung, die nicht nach den eigentlichen Bedürfnissen ginge, weil die Kantone 2 Prozent mehr behalten dürfen - über das, was nicht mehr nach Finanzkraft verteilt wird. So fehlt dann etwas, was der Bund nach Bedürfnissen verteilen würde. Das würde bedeuten, dass die Ausgleichswirkung schlechter würde. Deshalb, meine ich, ist es nicht nur zum Schutze von irgendwem, sondern es ist objektiv falsch, wenn Sie hier eine zu grosse Fessel anlegen. Umgekehrt wollten wir den Kantonen mit den 15 Prozent doch eine gewisse Sicherheit geben, dass es nicht auf 10 Prozent heruntergeht. Ich glaube auch nicht, dass die Zahl gemäss neuen Berechnungen so stark verändert würde. Es ist denkbar, dass die Neuberechnung anstelle von 17 Prozent 18 Prozent ergeben wird usw. Dann ist das Ganze relativ unerheblich.
Das führt mich zu folgender Schlussfolgerung: Die Minderheitsposition, die von Herrn Studer Heiner vertreten wurde, ist die sauberste. Sie entspricht der Abmachung mit den Kantonen. Die 15 oder 16 Prozent würden nur aktuell, wenn die neuen Berechnungen objektiv nachweisbar und beweisbar ergeben würden, dass die Übereinstimmung, dass die Neutralität nicht anders machbar wäre. Der Antrag der Mehrheit ist für den Bundesrat an sich akzeptabel. Er ist nicht besonders schön formuliert, aber der Bundesrat kann mit diesem Antrag leben, weil bei einem objektiven Ergebnis der [PAGE 1170] Berechnung eben dann eine andere Zahl möglich wird. Wenn Sie vorne gesagt haben: "sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern", so wäre das nach der Botschaft eben das Erfordernis, dass diese gegenseitige Ausgeglichenheit der Gesamtsummen gewährleistet wird. Die ständerätliche Lösung, also der Antrag der Mehrheit, ist für den Bundesrat akzeptabel, aber sie ist verfassungstechnisch weniger schön. Hingegen muss ich Sie bitten, den Antrag Leutenegger Hajo abzulehnen, weil er eben ein fremdes Element hier einbringen könnte, weil wir dann nicht mehr auf die Bilanz abstellen könnten, weil wir dann eigentlich den Vertrag mit den Kantonen brechen müssten und das, um beim Bund trotzdem nicht zu teuer wegzukommen, auf andere Weise kompensieren müssten.
Also: Die erste Präferenz des Bundesrates ist die Minderheit. Wir können uns fügen, wenn Sie der Mehrheit zustimmen. Aber ich empfehle Ihnen dringend, den Einzelantrag Leutenegger Hajo abzulehnen.