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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-06-19

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag ist nicht nur einfach ein punktueller Detailantrag, sondern ein Konzept. Wie der Ratspräsident schon sagte, sind Artikel 135 Absatz 4 und Artikel 197 Ziffern 5 und 6 der Übergangsbestimmungen betroffen. Es ist ein Konzept, praktisch zu verstehen als Gegenkonzept zur Vorlage des Bundesrates. Wir möchten nämlich den reinen Finanzausgleich mit einer materiellen Steuerharmonisierung kombinieren.

Wiederholt ist in der Eintretensdebatte von bürgerlicher und von bundesrätlicher Seite mit der materiellen Steuerharmonisierung gedroht worden. Ich glaube, das ist langfristig ein Konzept, um das die Schweiz nicht herumkommt.

Wir haben in der Schublade eine ausformulierte Volksinitiative, formuliert vom emeritierten Finanzwissenschaftsprofessor Hans Schmid, St. Gallen. Mit diesem Konzept möchten wir die Steuerdisparitäten zwischen den Kantonen eingrenzen. Wir möchten keinen Einheitssteuersatz in der Schweiz, das ist unmöglich, im Zeichen des Föderalismus undenkbar. Aber wir möchten die Steuerbelastung innerhalb einer Bandbreite eingrenzen. Wenn Sie die Steuerbelastung der Schweiz im Mittel annehmen - das Mittel ist 100 Prozent -, so möchten wir z. B. für die Steuerbelastung 20 Prozent Abweichung nach unten und oben, also eine Steuerbelastung zwischen 80 und 120. Heute ist die Steuerdisparität zwischen 50 bis 130. Es ist undenkbar, dass das auf die Dauer weitergeht.

Ich muss auch sagen, dass der neue Finanzausgleich diese Disparitäten nur geringfügig reduziert. Ich habe drei Gründe:

1. Die aktuellen Steuerdisparitäten sind anstössig; sie verstossen gegen den nationalen Zusammenhalt. Wenn Sie einen Steuerpflichtigen mit 60 000 bis 80 000 Franken steuerbarem Einkommen nehmen, etwa einen Medianwert, so zahlt die genau gleiche Person in Neuenburg oder im Jura - immer in der Hauptstadt gemessen - dreimal mehr als in Zug. Wenn Sie die Disparitäten der Gemeinden anschauen, so haben Sie die Situation, dass z. B. in einer armen Gemeinde im Berner Oberland, Stechelberg oder Lauterbrunnen z. B., fünfmal mehr bezahlt wird als in einer Zürichsee-Goldadergemeinde wie Freienbach oder anderen. Fünfmal mehr! Das ist anstössig.

2. Das ist nicht nur eine Blitzaufnahme, eine statische Betrachtung, sondern auch in der dynamischen Betrachtung nehmen die Disparitäten in der Schweiz zu. Sie nehmen mit dem neuen Finanzausgleich mehr zu, als heute korrigiert wird. In der Zeit von 1995 bis 2005, in diesen zehn Jahren, in denen der neue Finanzausgleich diskutiert wird, werden die Steuerdisparitäten in der Schweiz mehr zugenommen haben, als der neue Finanzausgleich dies korrigiert.

3. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen: Das ist ein Begriff, der im Laufe der Jahre einfach eingeführt worden ist. Er steht in keiner Verfassung, er steht nicht in einem Staatskonzept, aber der Steuerwettbewerb unter den Kantonen ist gegen den verfassungsmässigen Geist des nationalen Zusammenhaltes gerichtet. Dieses gegenseitige "Abluchsen" von Steuerpflichtigen durch die Kantone, vor allem von Holdings, ist unwürdig. Es führt zu einem "rise to the bottom", zu einer Senkung nach unten. Es ist ineffizient, wenn Wirtschaftsstandorte im Binnenmarkt Schweiz sich gegenseitig unterbieten, schädigen und prellen. Es ist auch anstössig, dass das vor allem von Holdings ausgenützt wird, die sehr mobil sind, oder auch von Herrn Vasella, der in [PAGE 1171] Basel sämtliche Infrastruktur nutzt, dessen Kinder in Basel die Schulen nutzen, der aber seine Villa am Zugersee hat und sich jeden Morgen mit der Limousine nach Basel führen lässt - das kann so nicht weitergehen.

Wir wollen mit unserem Konzept den Ressourcenausgleich im engen Sinn mit der Steuerharmonisierung kombinieren. Wir unterstützen den Ressourcenausgleich im engen Sinn. Was uns am Paket stört, ist diese restaurative Kantonalisierung von Aufgaben im Geiste von 1847. Wir wollen einen Ressourcenausgleich, aber kombiniert mit einem materiellen Finanzausgleich, mit einer Eingrenzung der Steuerdisparitäten.

Zum Schluss: Ich mache mir keine Illusionen über die heutige Abstimmung. Aber die Vertreter aus der Romandie, die Vertreter der wirtschaftsstrukturschwachen Kantone, auch meines Kantons, haben noch nicht gemerkt, was jetzt mit ihnen gespielt wird. Mit dieser Vorlage des Bundesrates werden die Disparitäten nicht verhindert, sondern unwesentlich korrigiert. Ohne Kombination mit einer materiellen Harmonisierung kommen Sie nicht weiter.