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Freund Jakob · Nationalrat · 2000-06-21

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Volksinitiative "Strassen für alle" dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, denn erstens sind die Anliegen der Initianten kaum umsetzbar, und zweitens ergäben sich bei einer Annahme für die Randregionen erhebliche Nachteile mit grossen Kostenfolgen. Ich beleuchte die Vorlage vor allem aus der Sicht der Gesetzeshüter und der Landregionen.

Zur Umsetzbarkeit: Anlässlich eines Referates in der SiK beklagte sich der Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren, dass von den ungefähr 1000 Artikeln im Strassenverkehrsgesetz von der Polizei nur deren 500 durchgesetzt werden könnten.

Mit der Annahme der Initiative müssten wir das Strassenverkehrsgesetz um weitere Artikel ergänzen, die nicht durchsetzbar wären. Testen Sie sich selber! Versuchen Sie schon heute, mit Ihrem Auto mit 30 km/h durch ein Dorf zu fahren. Vor allem nachts und bei schwachem Verkehrsaufkommen ist diese Geschwindigkeitslimite beim heutigen Ausbau der Strassen und Anlagen nicht einzusehen und unsinnig.

Wenn nun die vorliegende Volksinitiative angenommen würde und folglich auch der Versuch der Umsetzung gemacht werden müsste, wäre das nur mit umfangreichen und aufwändigen baulichen Massnahmen wie Strassenverengungen, Schwellen und automatischen Radarfallen möglich. Solche Schikanen können wohl den normalen Personenwagenverkehr beruhigen. Sie werden aber für Landwirtschaftsfahrzeuge, für Sattelschlepper, für Langholzfahrzeuge und auch für Spezialtransporte zum Problem. Daneben stellen solche künstlichen Hindernisse eine zusätzliche Unfallgefahr dar und führen bei der Schneeräumung zu einem erheblichen Mehraufwand und folglich auch zu Mehrkosten.

Eine nicht zu unterschätzende Kostenfolge hätte die Tempobeschränkung auch für die Gemeinden, weil gezwungenermassen die Ausdehnung der Vorortsbereiche nötig würde. Denn nach der generellen Ausserortsgeschwindigkeit von 80 km/h bräuchte es eine Zwischenhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h, damit bei der Ortseinfahrt die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt wäre. Damit entstünden nicht nur zusätzliche Signalisationskosten; diese Vorverlegung der Geschwindigkeitsbegrenzungen hätte auch Einfluss auf den Verteilschlüssel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bezüglich des Baus, des Unterhalts und der Betriebskosten der Strassen. Mit der Verlängerung der Innerortsstrecken würden die Überholmöglichkeiten auf Ausserortsstrecken vermindert, was u. a. auch zu mehr Aggressivität im Strassenverkehr - welche heute schon in erheblichem Masse vorhanden ist - führen würde.

Zu einem neuen Gefahrenpotenzial würden bei Annahme der Initiative auch die Zweiradfahrer. Denn mit den unumgänglichen baulichen Massnahmen, die für die Umsetzung der Initiative nötig wären, gäbe es schon bei geringem Verkehrsaufkommen bei Tempo 30 innerorts Verkehrsstockungen. Erfahrungsgemäss weichen Velofahrer und Biker in solchen Situationen auf den Fussgängerbereich aus, was die Unfallgefahr in diesem Bereich erheblich vergrössern und der Zielsetzung der Initianten zuwiderlaufen würde.

Ich habe ein gewisses Verständnis für all jene, die für diese Volksinitiative eintreten und in einer Stadt mit einem guten Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Nähe einer Autobahnausfahrt oder in einem Dorf mit einer Umfahrungsstrasse wohnen. Denken Sie aber auch an die Rand- und Bergregionen, weitab von schnellen Strassen. Ich möchte [PAGE 791] dies am Beispiel meines Kantons darlegen. Aufgrund der typischen Streusiedlungen ist der grösste Teil der Bevölkerung auf das Privatauto angewiesen. Bekanntlich hat der Kanton Appenzell keinen Meter Autobahn. Nur eine der zwanzig Gemeinden hat eine Umfahrungsstrasse. Alle Verbindungsstrassen führen also mitten durch die typischen Strassendörfer. Der gesamte Durchgangsverkehr inklusive Landwirtschafts- und Schwerverkehr müsste sich mühsam um die Verkehrsschikanen in den Dörfern winden. Zudem gibt es im Appenzellerland auf kleinstem Raum viele Ortschaften und Weiler, was zu sehr kurzen Ausserortsstrecken führt und den Verkehrsfluss dementsprechend erheblich behindern würde.

Zum Schluss weise ich noch auf eine Rechtskuriosität hin, die mit Tempo 30 generell entstehen kann: Sie alle wissen, dass mit dem Velo 30 km/h mit Leichtigkeit überschritten werden kann. Für diese Vehikel bestehen aber im Strassenverkehrsgesetz keine gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ausserdem können sie bei Radarmessungen gar nicht erfasst werden. Also könnten Sie mit dem grössten Recht - vermutlich mit Hochgenuss - mit 50 km/h ein Polizeiauto überholen.

Helfen Sie mit, dass in die Bundesverfassung keine Vorschriften aufgenommen werden, die nicht umgesetzt werden können, und empfehlen Sie diese Volksinitiative zur Ablehnung.